Dienstleistungen
Ab 1. April 2012 erfolgen die Arbeitslosenanmeldungen direkt über das RAV in Brig.
Um sich arbeitslos zu melden
Melden Sie sich im RAV ihrer Region sobald wie möglich an, sprich:
- rufen Sie telefonisch für einen Anmeldetermin im RAV an oder
- melden Sie sich direkt persönlich im RAV Brig
Anmeldefrist
So früh wie möglich, aber allerspätestens am ersten Tag persönlich ab dem Sie den Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung geltend machen möchten.
Folgende Dokumente benötigen Sie für die Anmeldung:
WICHTIG: Obligatorisch (ohne diese Dokumente ist eine Anmeldung nicht möglich)
- Identitätskarte / Pass oder anderes gültiges Ausweisdokument
- Aufenthaltsbewilligung für Ausländer
- SV – Karte, alternativ Ausweis Krankenkasse
Falls vorhanden:
- Kündigungsschreiben
- Lebenslauf
- Arbeitszeugnis
- Arbeitssuchnachweise vor Arbeitslosigkeit
- Führerausweis und andere Ausweise
Weitere Info erteilt:
RAV Oberwallis
Viktoriastrasse 15, 3900 Brig
Tel : 027 922 48 50 / Fax : 027 922 48 51 (gültig bis 31.03.2012
Tel : 027 606 94 50 / Fax : 027 606 94 54 (gültig ab 01.04.2012)
ravoberwallis@admin.vs.ch
Öffnungszeiten : Montag bis Freitag von 08 h 00 bis 12 h 00 und von 13 h 30 bis 17 h 00
Arbeitslosenhilfe
Ab 1. April 2012 erfolgen die Arbeitslosenanmeldungen direkt über das RAV in Brig.
Um sich arbeitslos zu melden
Melden Sie sich im RAV ihrer Region sobald wie möglich an, sprich:
- rufen Sie telefonisch für einen Anmeldetermin im RAV an oder
- melden Sie sich direkt persönlich im RAV Brig
Anmeldefrist
So früh wie möglich, aber allerspätestens am ersten Tag persönlich ab dem Sie den Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung geltend machen möchten.
Folgende Dokumente benötigen Sie für die Anmeldung:
WICHTIG: Obligatorisch (ohne diese Dokumente ist eine Anmeldung nicht möglich)
- Identitätskarte / Pass oder anderes gültiges Ausweisdokument
- Aufenthaltsbewilligung für Ausländer
- SV – Karte, alternativ Ausweis Krankenkasse
Falls vorhanden:
- Kündigungsschreiben
- Lebenslauf
- Arbeitszeugnis
- Arbeitssuchnachweise vor Arbeitslosigkeit
- Führerausweis und andere Ausweise
Weitere Info erteilt:
RAV Oberwallis
Viktoriastrasse 15, 3900 Brig
Tel : 027 922 48 50 / Fax : 027 922 48 51 (gültig bis 31.03.2012
Tel : 027 606 94 50 / Fax : 027 606 94 54 (gültig ab 01.04.2012)
ravoberwallis@admin.vs.ch
Öffnungszeiten : Montag bis Freitag von 08 h 00 bis 12 h 00 und von 13 h 30 bis 17 h 00
Wir beraten Sie bei der Einreichung eines Baugesuches und wickeln das gesamte Baubewilligungsverfahrens von der Abgabe der Gesuchsformulare bis zur Antragstellung an den Gemeinderat ab. Ausserdem koordinieren wir die baupolizeilichen Kontrollen bis zur Bauvollendung. Die Baugesuchsformulare können Sie selbstverständlich auch über unseren On-line-Schalter beziehen.Bei Unklarheiten über die Bewilligungspflicht einzelner Bauvorhaben geben wir gerne Auskunft.
Unter www.baufördergelder.ch/energiesparrechner erfahren Sie mehr zum Thema Baufördergelder.
Preis: gratis
Baubewilligungsverfahren
Wir beraten Sie bei der Einreichung eines Baugesuches und wickeln das gesamte Baubewilligungsverfahrens von der Abgabe der Gesuchsformulare bis zur Antragstellung an den Gemeinderat ab. Ausserdem koordinieren wir die baupolizeilichen Kontrollen bis zur Bauvollendung. Die Baugesuchsformulare können Sie selbstverständlich auch über unseren On-line-Schalter beziehen.Bei Unklarheiten über die Bewilligungspflicht einzelner Bauvorhaben geben wir gerne Auskunft.
Unter www.baufördergelder.ch/energiesparrechner erfahren Sie mehr zum Thema Baufördergelder.
Preis: gratis
Dokumente
Die Dienststelle für Bevölkerung und Migration hat den orangefarbigen Einheimischen-Ausweis per April 2009 abgeschafft.
Die Bergbahnen haben nun eine Lösung erarbeitet, damit die Oberwalliser Bevölkerung vom Einheimischen-Tarif profitieren kann. Voraussetzung hiefür ist das Vorweisen einer gültigen Wohnsitzbescheinigung an der Bahnkasse. Die Walliser Bergbahnen haben informiert, dass sämtliche Bahnen sich verpflichtet haben, unter der obgenannten Voraussetzung den Einheimischen-Tarif zu gewähren.
Der neu geschaffene Einheimischen-Ausweis wird auf der Gemeindeverwaltung ausgestellt und kostet Fr. 10.00. Der Ausweis kann fünf mal verlängert werden. Die Verlängerung erfolgt kostenlos. Für den Ausweis wird ein aktuelles Foto benötigt.
Preis: CHF 10.00
Einheimischer Ausweis
Die Dienststelle für Bevölkerung und Migration hat den orangefarbigen Einheimischen-Ausweis per April 2009 abgeschafft.
Die Bergbahnen haben nun eine Lösung erarbeitet, damit die Oberwalliser Bevölkerung vom Einheimischen-Tarif profitieren kann. Voraussetzung hiefür ist das Vorweisen einer gültigen Wohnsitzbescheinigung an der Bahnkasse. Die Walliser Bergbahnen haben informiert, dass sämtliche Bahnen sich verpflichtet haben, unter der obgenannten Voraussetzung den Einheimischen-Tarif zu gewähren.
Der neu geschaffene Einheimischen-Ausweis wird auf der Gemeindeverwaltung ausgestellt und kostet Fr. 10.00. Der Ausweis kann fünf mal verlängert werden. Die Verlängerung erfolgt kostenlos. Für den Ausweis wird ein aktuelles Foto benötigt.
Preis: CHF 10.00
Bitte füllen Sie das Formular zum Antrag eines finanziellen Beitrages aus dem Eventpool vollständig aus und senden Sie dieses an: events@aletscharena.ch
Eventpool Antragsformular
Bitte füllen Sie das Formular zum Antrag eines finanziellen Beitrages aus dem Eventpool vollständig aus und senden Sie dieses an: events@aletscharena.ch
Dokumente
Für Ausländische Staatsangehörige
Bitte melden Sie Ihren Wohnungswechsel persönlich innert 8 Tagen nach Umzug bei der Einwohnerkontrolle.
Staatsangehörige von Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern und Malta brauchen für die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung folgende Unterlagen:
- Gesuch um Erteilung einer EG-27/EFTA-Bewilligung
- Arbeitsvertrag
- Fragebogen bei Ersteinreise (dieser kann auf der Gemeindekanzlei bestellt und/oder abgeholt werden).
- Kopie vom gültigen Reisepass oder Personalausweis
- 2 Fotos
- Nachweis der Krankenkasse
Fremdenkontrolle
Für Ausländische Staatsangehörige
Bitte melden Sie Ihren Wohnungswechsel persönlich innert 8 Tagen nach Umzug bei der Einwohnerkontrolle.
Staatsangehörige von Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern und Malta brauchen für die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung folgende Unterlagen:
- Gesuch um Erteilung einer EG-27/EFTA-Bewilligung
- Arbeitsvertrag
- Fragebogen bei Ersteinreise (dieser kann auf der Gemeindekanzlei bestellt und/oder abgeholt werden).
- Kopie vom gültigen Reisepass oder Personalausweis
- 2 Fotos
- Nachweis der Krankenkasse
Gesuch für die Erteilung einer Fahrbewilligung
Alle Hunde der Gemeinde Riederalp müssen auf der Gemeindekanzlei gemeldet werden.
Jährlich muss eine Hundemarke gelöst werden.
Wir verweisen auf das Formular "Pflichten der Hundehalter".
Preis: CHF 155.-
Hundekontrolle
Alle Hunde der Gemeinde Riederalp müssen auf der Gemeindekanzlei gemeldet werden.
Jährlich muss eine Hundemarke gelöst werden.
Wir verweisen auf das Formular "Pflichten der Hundehalter".
Preis: CHF 155.-
Benötigen Sie eine neue Identitätskarte (ID)? Kommen Sie bitte persönlich auf die Gemeindekanzlei, damit Sie das Antragsformular unterzeichnen können (Minderjährige benötigen die Unterschrift einer erziehungsberechtigten Person sowie das Familienbüchlein). Bringen Sie bitte ein aktuelles Passfoto und einen Ausweis (z.B. Pass, Schriftenempfangsschein) mit. Eine allfällige abgelaufene ID müssen Sie am Schalter abgeben. Falls eine ID verloren wurde, kann die Verlustmeldung gleichzeitig mit der Bestellung gemacht werden.
Für Kinder bis 18 Jahre beträgt die Gebühr Fr. 35.00. Die ID ist 5 Jahre gültig.
Für Erwachsene beträgt die Gebühr Fr. 70.00. Die ID ist 10 Jahre gültig.
Preis: 35.00 / 70.00
Identitätskarte
Benötigen Sie eine neue Identitätskarte (ID)? Kommen Sie bitte persönlich auf die Gemeindekanzlei, damit Sie das Antragsformular unterzeichnen können (Minderjährige benötigen die Unterschrift einer erziehungsberechtigten Person sowie das Familienbüchlein). Bringen Sie bitte ein aktuelles Passfoto und einen Ausweis (z.B. Pass, Schriftenempfangsschein) mit. Eine allfällige abgelaufene ID müssen Sie am Schalter abgeben. Falls eine ID verloren wurde, kann die Verlustmeldung gleichzeitig mit der Bestellung gemacht werden.
Für Kinder bis 18 Jahre beträgt die Gebühr Fr. 35.00. Die ID ist 5 Jahre gültig.
Für Erwachsene beträgt die Gebühr Fr. 70.00. Die ID ist 10 Jahre gültig.
Preis: 35.00 / 70.00
Die Kaminreinigung ist ein amtlicher, obligatorischer Dienst, der durch Konzessionsinhaber ausgeübt wird und der Kontrolle des Departementes, des Kantonales Amtes für Feuerwesen und, unter Vorbehalt, den Feuerkommissionen untersteht.
Sie bezweckt die Reinigung und Kontrolle der Feuerherde und der Abgasleitungen von Verbrennungsrückständen sowie die Begrenzung der Rauchentwicklung und der Schadstoffemissionen hervorgerufen durch Verbrennungsanlagen.
Der Kaminfeger Ihrer Gemeinde kann Sie über die obligatorische Kaminreinigung, aber auch über andere Heizinstallationen informieren.
- Loretan Roland, 027 945 11 01, Pomonastrasse 3, 3930 Visp
Kaminfegermeister Loretan Roland
Die Kaminreinigung ist ein amtlicher, obligatorischer Dienst, der durch Konzessionsinhaber ausgeübt wird und der Kontrolle des Departementes, des Kantonales Amtes für Feuerwesen und, unter Vorbehalt, den Feuerkommissionen untersteht.
Sie bezweckt die Reinigung und Kontrolle der Feuerherde und der Abgasleitungen von Verbrennungsrückständen sowie die Begrenzung der Rauchentwicklung und der Schadstoffemissionen hervorgerufen durch Verbrennungsanlagen.
Der Kaminfeger Ihrer Gemeinde kann Sie über die obligatorische Kaminreinigung, aber auch über andere Heizinstallationen informieren.
- Loretan Roland, 027 945 11 01, Pomonastrasse 3, 3930 Visp
Hier erfahren Sie, was-wann-wie und wo entsorgt werden kann.
Kehrichtentsorgung der Gemeinde Riederalp
Hier erfahren Sie, was-wann-wie und wo entsorgt werden kann.
Ab dem 1. März 2010 werden nur noch die neuen biometrischen Pässe 10 auch E-Pässe genannt, ausgestellt. Die heutige Passmodelle - der Pass03 ohne und der Pass06 mit elektronisch gespreichertem Foto - bleiben bis zum Ende ihrer Laufzeit gültig (Änderungen vorbehalten).
Die Antragsstellung und Bearbeitung der Pässe und der Kombianträge (Pass & ID-Karte zeitgleich), ist dann nur noch über das Ausweiszentrum in Sitten möglich. Eine persönliche Vorsprache des Antragssteller ist zwingend. Adresse: Bahnhofstrasse 39, Sitten. Die Frist für die Zustellung der Ausweise nach Erfassung der biometrischen Daten beträgt 10 Arbeitstage im Inland und 30 Tage im Ausland.
Der biometrische Pass wird für Erwachsene Fr. 140.00 für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr Fr. 60.00 und im Kombiantrag für Erwachsene Fr. 148.00 und für Kinder und Jugendliche Fr. 68.00 kosten. Der neue Pass ist für Erwachsene zehn Jahre, für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr fünf Jahre gültig.
Unter www.schweizerpass.ch erfahren Sie mehr.
Passbestellung
Ab dem 1. März 2010 werden nur noch die neuen biometrischen Pässe 10 auch E-Pässe genannt, ausgestellt. Die heutige Passmodelle - der Pass03 ohne und der Pass06 mit elektronisch gespreichertem Foto - bleiben bis zum Ende ihrer Laufzeit gültig (Änderungen vorbehalten).
Die Antragsstellung und Bearbeitung der Pässe und der Kombianträge (Pass & ID-Karte zeitgleich), ist dann nur noch über das Ausweiszentrum in Sitten möglich. Eine persönliche Vorsprache des Antragssteller ist zwingend. Adresse: Bahnhofstrasse 39, Sitten. Die Frist für die Zustellung der Ausweise nach Erfassung der biometrischen Daten beträgt 10 Arbeitstage im Inland und 30 Tage im Ausland.
Der biometrische Pass wird für Erwachsene Fr. 140.00 für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr Fr. 60.00 und im Kombiantrag für Erwachsene Fr. 148.00 und für Kinder und Jugendliche Fr. 68.00 kosten. Der neue Pass ist für Erwachsene zehn Jahre, für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr fünf Jahre gültig.
Unter www.schweizerpass.ch erfahren Sie mehr.
Wir erteilen Ihnen gerne Auskünfte über sämtliche Belange rund um die Staats- und Gemeindesteuern sowie die Grundstücksteuern. Sie können bei uns Lohnausweise sowie das Veranlagungsprotokoll der letzten Steuererklärung kostenlos bestellen.
Wir sind Ihnen sehr dankbar, wenn Sie die Steuererklärungen jeweils fristgerecht einreichen. Sie erleichtern uns die Arbeit und erfahren schneller, wieviel Ihre Steuerbelastung beträgt. Sofern Sie die Abgabefrist für die Steuererklärung nicht einhalten können, richten Sie bitte noch innerhalb der Abgabefrist ein begründetes schriftliches Gesuch um Fristerstreckung an uns.
Wenn Sie beim Bezahlen Ihrer Steuern die von uns vorgedruckten Originaleinzahlungsscheine benützen, erleichtern Sie uns den Verwaltungsaufwand entscheidend und vermeiden zudem das Risiko von Zinsnachbelastungen zufolge verspäteter Zahlungen. Dafür danken wir Ihnen bestens.
Wir helfen Ihnen gerne beim Ausfüllen Ihrer Steuererklärung. Die Kosten dafür belaufen sich auf Fr. 50.00 pro Steuererklärung.
Preis: gratis
Steuerauskünfte
Wir erteilen Ihnen gerne Auskünfte über sämtliche Belange rund um die Staats- und Gemeindesteuern sowie die Grundstücksteuern. Sie können bei uns Lohnausweise sowie das Veranlagungsprotokoll der letzten Steuererklärung kostenlos bestellen.
Wir sind Ihnen sehr dankbar, wenn Sie die Steuererklärungen jeweils fristgerecht einreichen. Sie erleichtern uns die Arbeit und erfahren schneller, wieviel Ihre Steuerbelastung beträgt. Sofern Sie die Abgabefrist für die Steuererklärung nicht einhalten können, richten Sie bitte noch innerhalb der Abgabefrist ein begründetes schriftliches Gesuch um Fristerstreckung an uns.
Wenn Sie beim Bezahlen Ihrer Steuern die von uns vorgedruckten Originaleinzahlungsscheine benützen, erleichtern Sie uns den Verwaltungsaufwand entscheidend und vermeiden zudem das Risiko von Zinsnachbelastungen zufolge verspäteter Zahlungen. Dafür danken wir Ihnen bestens.
Wir helfen Ihnen gerne beim Ausfüllen Ihrer Steuererklärung. Die Kosten dafür belaufen sich auf Fr. 50.00 pro Steuererklärung.
Preis: gratis
Das Jugendgesetz des Kantons Wallis vom 11. Mai 2009 und die entsprechenden Verordnungen sehen vor, dass die Gemeinden Kinderbetreuungsplätze zur Verfügung stellen müssen, insofern solche von einzelnen Erziehungsberechtigten benötigt werden.
Das Sozialmedizinische Regionalzentrum Brig hat mit dem Verein Ringelreija in Brig eine Vereinbarung abgeschlossen, welche es allen Mitgliedergemeinden ab 1. Januar 2010 erlaubt, die Tageselternvermittlung dieses Vereins unentgeltlich in Anspruch zu nehmen.
Interessierte können direkt bei der Tageselternvermittlung des Vereins Ringelreija in Brig (Tel. 027 923 81 21 oder 027 923 04 72) Kontakt aufnehmen.
Tageselternvermittlung
Das Jugendgesetz des Kantons Wallis vom 11. Mai 2009 und die entsprechenden Verordnungen sehen vor, dass die Gemeinden Kinderbetreuungsplätze zur Verfügung stellen müssen, insofern solche von einzelnen Erziehungsberechtigten benötigt werden.
Das Sozialmedizinische Regionalzentrum Brig hat mit dem Verein Ringelreija in Brig eine Vereinbarung abgeschlossen, welche es allen Mitgliedergemeinden ab 1. Januar 2010 erlaubt, die Tageselternvermittlung dieses Vereins unentgeltlich in Anspruch zu nehmen.
Interessierte können direkt bei der Tageselternvermittlung des Vereins Ringelreija in Brig (Tel. 027 923 81 21 oder 027 923 04 72) Kontakt aufnehmen.
Benötigen Sie für die Ziviltrauung oder im Verkehr mit Behörden oder Versicherungen zivilstandsamtliche Papiere? Das Zivilstandsamt des Bezirkes östlich Raron in Brig hilft Ihnen gerne weiter.
- Geburtsschein
- Eheschein
- Todesschein
- Anerkennungsschein
- Personenstandsausweis
- Familienschein
- weitere Zeugnisse und Bescheinigungen
Zivilstandsausweise
Benötigen Sie für die Ziviltrauung oder im Verkehr mit Behörden oder Versicherungen zivilstandsamtliche Papiere? Das Zivilstandsamt des Bezirkes östlich Raron in Brig hilft Ihnen gerne weiter.
- Geburtsschein
- Eheschein
- Todesschein
- Anerkennungsschein
- Personenstandsausweis
- Familienschein
- weitere Zeugnisse und Bescheinigungen
Oftmals reichen die Renten der AHV oder der IV und allfällige weitere Einkünfte nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes. Aus diesem Grund richten Kanton und Gemeinden Zusatzleistungen zur AHV/IV (Ergänzungsleistungen und Beihilfen) aus. Falls Sie eine Rente der AHV oder IV beziehen, kann aufgrund der Einkommens- und Vermögenssituation berechnet werden, ob Anspruch auf Zusatzleistungen besteht.
Wenn Sie mit uns einen Termin vereinbaren, geben wir Ihnen gerne die für die Berechnung erforderlichen Unterlagen bekannt.
Preis: gratis
Zusatzleistungen zur AHV/IV
Oftmals reichen die Renten der AHV oder der IV und allfällige weitere Einkünfte nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes. Aus diesem Grund richten Kanton und Gemeinden Zusatzleistungen zur AHV/IV (Ergänzungsleistungen und Beihilfen) aus. Falls Sie eine Rente der AHV oder IV beziehen, kann aufgrund der Einkommens- und Vermögenssituation berechnet werden, ob Anspruch auf Zusatzleistungen besteht.
Wenn Sie mit uns einen Termin vereinbaren, geben wir Ihnen gerne die für die Berechnung erforderlichen Unterlagen bekannt.
Preis: gratis