Abstimmungen / Wahlen
Urnenstandort
Briefliche Abgabe während den Bürozeiten in den Gemeindebüros in Ried-Mörel oder auf der Riederalp.
Abstimmungssonntag: Urne im Schulhaus in Ried-Mörel
Urnen Öffnungszeiten
Urne im Gemeindebüro Ried-Mörel:
Montag, Mittwoch & Freitag 09.45 - 11.45 Uhr
Urne im Gemeindebüro Riederalp:
Dienstag 13.30 bis 16.30 Uhr & Donnerstag 08.30 bis 11.30 Uhr
Urne im Abstimmungslokal
Schulhaus Ried-Mörel Sonntag 10.30 - 11.30 Uhr
Hinweis
Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.vs.ch und des Bundes unter www.admin.ch
Bedingungen / Voraussetzungen
Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.
Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.
Brieflich abstimmen
Was ist zu beachten?
- Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
- Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu.
- Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
- Sie können das Antwortkuvert per Post schicken (bitte frankieren) oder es während der Bürostunden auf der Gemeinde abgeben. Der Brief muss spätestens am Freitag beim Stimmregisterbüro eintreffen (B-Post braucht mindestens 3 Arbeitstage!)
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
- ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird
- die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
- das Antwortkuvert mehr als einen Stimmzettel enthält
- das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist
Kontakt