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Öffnungszeiten Riederalp

Das Büro Riederalp ist vom 7.3.2024  bis 15.3.2025 geschlossen. 

In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an das Büro Ried-Mörel.

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Resultate

Kantonale Abstimmung

Anzahl Stimmberechtigte: 317 Kontakt: Wenger Martina E-Mail: info@gemeinde-riederalp.ch Stimmbeteiligung: 66.25 %   Kantonale Abstimmung vom 03. März 2024 Verfassung des Kantons Wallis vom 25. April 2023 Beschreibung: Anlässlich der kantonalen Abstimmung vom 4. März 2018 haben die Walliser Bürgerinnen und Bürger die Volksinitiative für eine Totalrevision der Verfassung angenommen und entschieden, diese Aufgabe einem Verfassungsrat zu übertragen. Konkret sieht der Entwurf der neuen Verfassung unter anderem vor, dass Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit das aktive und passive Wahlrecht in Gemeindeangelegenheiten haben. Die Variante schlägt eine Änderung gegenüber dem Entwurf vor: Sie sieht vor, dass Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit kein aktives und passives Wahlrecht in Gemeindeangelegenheiten haben. Der Unterschied zwischen dem Entwurf und der Variante betrifft somit nur einen Punkt: das aktive und passive Wahlrecht für ausländische Personen in Gemeindeangelegenheiten. Im Detail Ja Nein Leer Ungültig Entwurf 42 156 10 0 Variante 54 145 9 0 Stichfrage Entwurf Variante Leer Ungültig   51 132 25 0   Gesetz über die Ladenöffnung (GLÖ) Beschreibung Die Revision des Gesetzes betreffend die Ladenöffnung verfolgt das Ziel, die Ladenöffnungszeiten angemessen zu flexibilisieren und den Detailhändlern mehr Handlungsspielraum einzuräumen. Das heutige Gesetz trat vor mehr als 20 Jahren in Kraft, und zwar am 1. November 2002. Seither erfuhr es nur eine einzige Änderung, nämlich die Einführung der Möglichkeit für die Gemeinden, jährlich zwei Sonn- oder Feiertage zu bestimmen, an denen die Läden bis 18.30 Uhr geöffnet sein dürfen. In diesen 20 Jahren haben sich die Gesellschaft und das Konsumverhalten jedoch merklich verändert. Dieses Gesetz will die Rahmenbedingungen für die Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit in einem gesunden Wettbewerb festlegen. Die Bestimmungen zum Schutz der Arbeitnehmenden werden von dieser Revision nicht tangiert. Im Detail Ja Nein Leer Ungültig   66 136 6 2  
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Volksabstimmung

Anzahl Stimmberechtigte: 317 Kontakt: Wenger Martina E-Mail: info@gemeinde-riederalp.ch Stimmbeteiligung: 66.25 %   Volksabstimmung vom 03. März 2024 Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)» Beschreibung: Die Initiative will die Altersrenten der AHV um eine Monatsrente erhöhen. Zu den 12 Monatsrenten käme jedes Jahr eine 13. Rente dazu. Die Initiative bestimmt auch, dass die Ergänzungsleistungen wegen der 13. Rente nicht gekürzt werden dürfen. Die maximale jährliche Altersrente würde für Einzelpersonen um 2450 Franken auf 31 850 Franken und für Ehepaare um 3675 Franken auf 47 775 Franken steigen. Durch diese Erhöhung würden die Kosten für die 13. AHV-Rente bei der Einführung voraussichtlich etwa 4,1 Milliarden Franken betragen; davon müsste der Bund rund 800 Millionen Franken bezahlen. Danach würden die Kosten schnell weiter zunehmen. Die Initiative lässt die Frage der Finanzierung offen. Dank verschiedenen Reformen sind die Leistungen der AHV heute gut finanziert; nach 2030 ist jedoch mit Defiziten zu rechnen – auch ohne 13. AHV-Rente. Würde die 13. Rente eingeführt, bräuchte die AHV noch zusätzliche Einnahmen oder sie müsste Leistungen kürzen. Im Detail Ja Nein Leer Ungültig Vorlage 1 111 97 0 2   Volksinitiative «Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge (Renteninitiative)» Beschreibung: Die Renteninitiative will die Finanzierung der AHV mit der Erhöhung des Rentenalters nachhaltig sichern. Sie fordert, zuerst das Rentenalter für Frauen und Männer bis 2033 schrittweise auf 66 Jahre zu erhöhen. Danach soll das Rentenalter an die durchschnittliche Lebenserwartung gekoppelt werden: Das Rentenalter würde automatisch erhöht, wenn die Lebenserwartung steigt – allerdings nicht eins zu eins, sondern nur um 80 Prozent der gestiegenen Lebenserwartung und in Schritten von höchstens zwei Monaten pro Jahr. Wird die Initiative angenommen, würde die AHV entlastet: Die Erhöhung des Rentenalters auf 66 Jahre würde die Ausgaben der AHV voraussichtlich um rund 2 Milliarden Franken reduzieren. Mit den automatischen Anpassungen des Rentenalters an die steigende Lebenserwartung würde die AHV zusätzlich entlastet. Im Detail Ja Nein Leer Ungültig Vorlage 2 50 156 2 2
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Ständeratswahlen 2023 (2. Wahlgang) 12.11.2023

Ständeratswahlen 2023 2. Wahlgang 12.11.2023
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Ständeratswahlen 2023 (1. Wahlgang)

Ständeratswahlen 2023
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Nationalratswahlen 2023

Nationalratswahlen 2023
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Kantonale Abstimmung

Anzahl Stimmberechtigte: 308 Kontakt: Schlatter Martina E-Mail: info@gemeinde-riederalp.ch Stimmbeteiligung: 42.21 %   Kantonale Abstimmung vom 10. September 2023 Dekret über das Bewilligungsverfahren für Photovoltaik-Grossanlagen Beschreibung: Aufgrund des vom Bundesparlament gewünschten äusserst engen Zeitplans und des ab dem zweiten Quartal 2023 erwarteten Eingangs von Bewilligungsgesuchen, hat der Staatsrat dem Grossen Rat einen dringlichen Dekretsentwurf vorgelegt. Damit will er die notwendigen gesetzlichen Grundlagen für eine effiziente und schnelle Bearbeitung der Dossiers schaffen. Dieses Dekret trat am Tag seiner Publikation im Amtsblatt, d. h. am 17. Februar 2023, in Kraft. Von Gesetzes wegen unterliegt es dem Resolutivreferendum. Dies bedeutet, dass es seine Gültigkeit verliert, wenn das Dekret in der Volksabstimmung abgelehnt wird. Eine solche Volksabstimmung muss innerhalb eines Jahres nach dem Beschluss des Grossen Rates stattfinden, d. h. bis spätestens am 10. Februar 2024. Das Dekret regelt nur das Bewilligungsverfahren auf kantonaler Ebene. Es hat keine Auswirkungen auf die Voraussetzungen für die Erteilung von Baubewilligungen für Photovoltaik-Grossanlagen nach Art. 71a EnG. Das Dekret klärt und präzisiert verschiedene Verfahrensfragen, die der Bundesgesetzgeber offengelassen hatte. So bestimmt das Dekret, dass der Staatsrat und nicht die kantonale Baukommission die zuständige Behörde für die Bewilligung von Photovoltaik-Grossanlagen ist. Damit soll das Bewilligungsverfahren im Kanton beschleunigt werden. Das Dekret sieht weiter eine Verfahrenskonzentration vor. Sämtliche Bewilligungen, die für den Bau erforderlich sind, sollen in einem konzentrierten Verfahren koordiniert werden. Der Staatsrat entscheidet in einem einzigen Entscheid, wodurch das Bewilligungsverfahren wiederum beschleunigt werden kann. Es regelt auch den Inhalt der einzureichenden Unterlagen unter Berücksichtigung der Besonderheiten dieser Projekte. Insbesondere müssen die Zustimmungen der Standortgemeinde des Projekts und der Grundeigentümer vorliegen. Das Dekret regelt auch die öffentliche Auflage der Projekte, die Behandlung von Einsprachen (Verfahren, Rechtsverwahrung, Einigung) und das Beschwerdeverfahren. Ähnlich wie im kantonalen Baugesetz sieht das Dekret vor, dass die Beschwerde grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung hat. Diese kann jedoch auf Antrag durch das Kantonsgericht oder seinen Präsidenten wiederhergestellt werden. 7 Darüber hinaus führt das Dekret die Verpflichtung ein, vor der öffentlichen Auflage eines Baugesuchsdossiers eine Vorkonsultation der Dienststellen durchzuführen. Ziel dieser Vorkonsultation ist es, dass vollständige, alle gesetzlichen Kriterien erfüllende Dossiers erstellt werden, bevor sie öffentlich aufgelegt werden. Dies macht die Dossiers robuster gegenüber Einsprachen und ermöglicht eine schnellere Erteilung einer Bewilligung. Das Dekret sieht ausserdem vor, dass die Bauarbeiten und die Umweltmassnahmen innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten der Bewilligung begonnen werden müssen. Ausserdem legt es fest, dass der Betreiber für Schäden haftet, welche sich durch Bau, Bestand oder Betrieb seiner Anlage verursacht werden. Schliesslich legt das Dekret die Regeln für die Wiederinstandstellung des ursprünglichen Zustands und die finanziellen Sicherheiten der Betreiber fest. Im Detail Ja Nein Leer Ungültig Vorlage 83 47 0 0
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Neujahrsempfang und Jungbürgerfeier 2017