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Kantonale Abstimmung

Anzahl Stimmberechtigte: 317 Kontakt: Wenger Martina E-Mail: info@gemeinde-riederalp.ch Stimmbeteiligung: 66.25 %   Kantonale Abstimmung vom 03. März 2024 Verfassung des Kantons Wallis vom 25. April 2023 Beschreibung: Anlässlich der kantonalen Abstimmung vom 4. März 2018 haben die Walliser Bürgerinnen und Bürger die Volksinitiative für eine Totalrevision der Verfassung angenommen und entschieden, diese Aufgabe einem Verfassungsrat zu übertragen. Konkret sieht der Entwurf der neuen Verfassung unter anderem vor, dass Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit das aktive und passive Wahlrecht in Gemeindeangelegenheiten haben. Die Variante schlägt eine Änderung gegenüber dem Entwurf vor: Sie sieht vor, dass Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit kein aktives und passives Wahlrecht in Gemeindeangelegenheiten haben. Der Unterschied zwischen dem Entwurf und der Variante betrifft somit nur einen Punkt: das aktive und passive Wahlrecht für ausländische Personen in Gemeindeangelegenheiten. Im Detail Ja Nein Leer Ungültig Entwurf 42 156 10 0 Variante 54 145 9 0 Stichfrage Entwurf Variante Leer Ungültig   51 132 25 0   Gesetz über die Ladenöffnung (GLÖ) Beschreibung Die Revision des Gesetzes betreffend die Ladenöffnung verfolgt das Ziel, die Ladenöffnungszeiten angemessen zu flexibilisieren und den Detailhändlern mehr Handlungsspielraum einzuräumen. Das heutige Gesetz trat vor mehr als 20 Jahren in Kraft, und zwar am 1. November 2002. Seither erfuhr es nur eine einzige Änderung, nämlich die Einführung der Möglichkeit für die Gemeinden, jährlich zwei Sonn- oder Feiertage zu bestimmen, an denen die Läden bis 18.30 Uhr geöffnet sein dürfen. In diesen 20 Jahren haben sich die Gesellschaft und das Konsumverhalten jedoch merklich verändert. Dieses Gesetz will die Rahmenbedingungen für die Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit in einem gesunden Wettbewerb festlegen. Die Bestimmungen zum Schutz der Arbeitnehmenden werden von dieser Revision nicht tangiert. Im Detail Ja Nein Leer Ungültig   66 136 6 2  
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Volksabstimmung

Anzahl Stimmberechtigte: 317 Kontakt: Wenger Martina E-Mail: info@gemeinde-riederalp.ch Stimmbeteiligung: 66.25 %   Volksabstimmung vom 03. März 2024 Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)» Beschreibung: Die Initiative will die Altersrenten der AHV um eine Monatsrente erhöhen. Zu den 12 Monatsrenten käme jedes Jahr eine 13. Rente dazu. Die Initiative bestimmt auch, dass die Ergänzungsleistungen wegen der 13. Rente nicht gekürzt werden dürfen. Die maximale jährliche Altersrente würde für Einzelpersonen um 2450 Franken auf 31 850 Franken und für Ehepaare um 3675 Franken auf 47 775 Franken steigen. Durch diese Erhöhung würden die Kosten für die 13. AHV-Rente bei der Einführung voraussichtlich etwa 4,1 Milliarden Franken betragen; davon müsste der Bund rund 800 Millionen Franken bezahlen. Danach würden die Kosten schnell weiter zunehmen. Die Initiative lässt die Frage der Finanzierung offen. Dank verschiedenen Reformen sind die Leistungen der AHV heute gut finanziert; nach 2030 ist jedoch mit Defiziten zu rechnen – auch ohne 13. AHV-Rente. Würde die 13. Rente eingeführt, bräuchte die AHV noch zusätzliche Einnahmen oder sie müsste Leistungen kürzen. Im Detail Ja Nein Leer Ungültig Vorlage 1 111 97 0 2   Volksinitiative «Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge (Renteninitiative)» Beschreibung: Die Renteninitiative will die Finanzierung der AHV mit der Erhöhung des Rentenalters nachhaltig sichern. Sie fordert, zuerst das Rentenalter für Frauen und Männer bis 2033 schrittweise auf 66 Jahre zu erhöhen. Danach soll das Rentenalter an die durchschnittliche Lebenserwartung gekoppelt werden: Das Rentenalter würde automatisch erhöht, wenn die Lebenserwartung steigt – allerdings nicht eins zu eins, sondern nur um 80 Prozent der gestiegenen Lebenserwartung und in Schritten von höchstens zwei Monaten pro Jahr. Wird die Initiative angenommen, würde die AHV entlastet: Die Erhöhung des Rentenalters auf 66 Jahre würde die Ausgaben der AHV voraussichtlich um rund 2 Milliarden Franken reduzieren. Mit den automatischen Anpassungen des Rentenalters an die steigende Lebenserwartung würde die AHV zusätzlich entlastet. Im Detail Ja Nein Leer Ungültig Vorlage 2 50 156 2 2
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Ständeratswahlen 2023 (2. Wahlgang) 12.11.2023

Ständeratswahlen 2023 2. Wahlgang 12.11.2023
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Ständeratswahlen 2023 (1. Wahlgang)

Ständeratswahlen 2023
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Nationalratswahlen 2023

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Kantonale Abstimmung

Anzahl Stimmberechtigte: 308 Kontakt: Schlatter Martina E-Mail: info@gemeinde-riederalp.ch Stimmbeteiligung: 42.21 %   Kantonale Abstimmung vom 10. September 2023 Dekret über das Bewilligungsverfahren für Photovoltaik-Grossanlagen Beschreibung: Aufgrund des vom Bundesparlament gewünschten äusserst engen Zeitplans und des ab dem zweiten Quartal 2023 erwarteten Eingangs von Bewilligungsgesuchen, hat der Staatsrat dem Grossen Rat einen dringlichen Dekretsentwurf vorgelegt. Damit will er die notwendigen gesetzlichen Grundlagen für eine effiziente und schnelle Bearbeitung der Dossiers schaffen. Dieses Dekret trat am Tag seiner Publikation im Amtsblatt, d. h. am 17. Februar 2023, in Kraft. Von Gesetzes wegen unterliegt es dem Resolutivreferendum. Dies bedeutet, dass es seine Gültigkeit verliert, wenn das Dekret in der Volksabstimmung abgelehnt wird. Eine solche Volksabstimmung muss innerhalb eines Jahres nach dem Beschluss des Grossen Rates stattfinden, d. h. bis spätestens am 10. Februar 2024. Das Dekret regelt nur das Bewilligungsverfahren auf kantonaler Ebene. Es hat keine Auswirkungen auf die Voraussetzungen für die Erteilung von Baubewilligungen für Photovoltaik-Grossanlagen nach Art. 71a EnG. Das Dekret klärt und präzisiert verschiedene Verfahrensfragen, die der Bundesgesetzgeber offengelassen hatte. So bestimmt das Dekret, dass der Staatsrat und nicht die kantonale Baukommission die zuständige Behörde für die Bewilligung von Photovoltaik-Grossanlagen ist. Damit soll das Bewilligungsverfahren im Kanton beschleunigt werden. Das Dekret sieht weiter eine Verfahrenskonzentration vor. Sämtliche Bewilligungen, die für den Bau erforderlich sind, sollen in einem konzentrierten Verfahren koordiniert werden. Der Staatsrat entscheidet in einem einzigen Entscheid, wodurch das Bewilligungsverfahren wiederum beschleunigt werden kann. Es regelt auch den Inhalt der einzureichenden Unterlagen unter Berücksichtigung der Besonderheiten dieser Projekte. Insbesondere müssen die Zustimmungen der Standortgemeinde des Projekts und der Grundeigentümer vorliegen. Das Dekret regelt auch die öffentliche Auflage der Projekte, die Behandlung von Einsprachen (Verfahren, Rechtsverwahrung, Einigung) und das Beschwerdeverfahren. Ähnlich wie im kantonalen Baugesetz sieht das Dekret vor, dass die Beschwerde grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung hat. Diese kann jedoch auf Antrag durch das Kantonsgericht oder seinen Präsidenten wiederhergestellt werden. 7 Darüber hinaus führt das Dekret die Verpflichtung ein, vor der öffentlichen Auflage eines Baugesuchsdossiers eine Vorkonsultation der Dienststellen durchzuführen. Ziel dieser Vorkonsultation ist es, dass vollständige, alle gesetzlichen Kriterien erfüllende Dossiers erstellt werden, bevor sie öffentlich aufgelegt werden. Dies macht die Dossiers robuster gegenüber Einsprachen und ermöglicht eine schnellere Erteilung einer Bewilligung. Das Dekret sieht ausserdem vor, dass die Bauarbeiten und die Umweltmassnahmen innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten der Bewilligung begonnen werden müssen. Ausserdem legt es fest, dass der Betreiber für Schäden haftet, welche sich durch Bau, Bestand oder Betrieb seiner Anlage verursacht werden. Schliesslich legt das Dekret die Regeln für die Wiederinstandstellung des ursprünglichen Zustands und die finanziellen Sicherheiten der Betreiber fest. Im Detail Ja Nein Leer Ungültig Vorlage 83 47 0 0
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Volksabstimmung

Anzahl Stimmberechtigte: 308 Kontakt: Schlatter Martina E-Mail: info@gemeinde-riederalp.ch Stimmbeteiligung: 42.53 %   Volksabstimmung vom 18. Juni 2023 Umsetzung des OECD/G20- Projekts zur Besteuerung grosser Unternehmensgruppen Beschreibung: Die Schweiz hat sich mit rund 140 weiteren Staaten dazu bekannt, dass grosse international tätige Unternehmensgruppen mindestens 15 % Steuern bezahlen sollen. Bezahlt eine Unternehmensgruppe in einem Land weniger Steuern, so kann sie künftig von anderen Ländern besteuert werden, bis die 15 % erreicht sind. In der Schweiz bezahlt derzeit ein Teil der Unternehmensgruppen tiefere Steuern. Im Detail Ja Nein Leer Ungültig Vorlage 92 33 0 6   Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (indirekter Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative) Beschreibung: Die Schweiz importiert rund drei Viertel ihrer Energie. Erdöl und Erdgas, die in der Schweiz verbraucht werden, stammen vollständig aus dem Ausland. Diese fossilen Energieträger sind nicht unendlich verfügbar und belasten das Klima stark. Um die Abhängigkeit vom Ausland und die Umweltbelastung zu verringern, wollen Bundesrat und Parlament den Verbrauch von Öl und Gas senken. Gleichzeitig soll mehr Energie in der Schweiz produziert werden. Im Detail Ja Nein Leer Ungültig Vorlage 1 68 57 0 6   Änderung vom 16. Dezember 2022 des Covid-19-Gesetzes Beschreibung: Das Coronavirus bleibt unberechenbar. Wie es sich weiter entwickeln wird, lässt sich nicht mit Sicherheit voraussagen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass wieder gefährliche Virusvarianten entstehen. Das Parlament hat deshalb die rechtliche Grundlage für bestimmte Massnahmen im Covid-19-Gesetz bis Mitte 2024 verlängert. So können die Behörden im Notfall rasch handeln, um besonders gefährdete Personen und das Gesundheitssystem zu schützen. Gegen die Verlängerung wurde das Referendum ergriffen. Im Detail Ja Nein Leer Ungültig Vorlage 60 61 3 7  
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Kantonale Abstimmung

Anzahl Stimmberechtigte: 308 Kontakt: Volken Katja E-Mail: info@gemeinde-riederalp.ch Stimmbeteiligung: 37.01 %   Kantonale Abstimmung vom 27. November 2022 Änderung des Ausführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Familienzulagen (AGFamZG) Beschreibung: Mit den neuen Bestimmungen des kantonalen Ausführungsgesetzes über die Familienzulagen werden die Familienzulagen für Walliser Familien erhöht. Die Kinderzulage wird pro Kind und Monat von 275 Franken auf 305 Franken und die Ausbildungszulage für Jugendliche von 425 Franken auf 445 Franken erhöht. Die den Walliser Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern vorgeschlagenen Gesetzesänderungen gehen auf die Volksinitiative «Mehr Familienzulagen für Ihre Kinder» vom September 2019 zurück. Der Staatsrat befürwortet die Initiative grundsätzlich und hat sie im August 2020 dem Grossen Rat überwiesen. Dieser hat einen Gegenentwurf mit tieferen Beträgen als die von der Initiative vorgeschlagenen Erhöhungen ausgearbeitet und im Dezember 2021 angenommen. Das Gesetz wird zur Abstimmung unterbreitet, da gegen die neuen Bestimmungen erfolgreich das Referendum ergriffen wurde. Das Referendumskomitee sieht die dadurch entstehenden Kosten für die Unternehmen als zu hoch an. Im Detail Ja Nein Leer Ungültig Vorlage 68 43 0 3   Gesetz über die Palliative Care und die Rahmenbedingungen für Beihilfe zum Suizid in Institutionen und Einrichtungen (GPCBSIE) Beschreibung: Die Palliative Care ist bereits im Walliser Gesundheitsgesetz von 2020 aufgeführt. Das Gesetz legt unter anderem fest, dass Palliative Care ein Patientenrecht darstellt; der Kanton muss sie im Rahmen der Gesundheitsplanung entwickeln und unterstützen (Art. 23). Die Verabschiedung eines Gesetzes, das speziell der Palliative Care (und der Beihilfe zum Suizid in Institutionen) gewidmet ist, unterstreicht die Bedeutung, die diese Art der Pflege im Walliser Gesundheitswesen heute einnimmt und in Zukunft einnehmen wird. Das Gesetz enthält auch nötige Präzisierungen der jeweiligen Rollen des Staates, der Gesundheits- und Sozialeinrichtungen und der Gesundheitsfachleute bei der Umsetzung des kantonalen Konzepts in diesem Bereich. Die Sterbebegleitung in Form von Suizidbeihilfe kann als letztes Mittel erfolgen, wenn eine Patientin oder ein Patient den Willen dazu äussert und die Voraussetzungen dafür erfüllt. Es handelt sich dabei um ein Grundrecht, das der Staat oder seine Institutionen nicht unterstützen oder finanzieren müssen, dessen Ausübung aber nicht verhindert werden darf. Einige Gesundheitseinrichtungen, in denen ältere Menschen untergebracht sind, lehnen dies jedoch ab und lassen es innerhalb ihrer Einrichtung nicht zu, obwohl dieses Recht von der Europäischen Menschenrechtskonvention anerkannt wird. Mit dem vom Grossen Rat verabschiedeten Gesetz wird die Einhaltung dieses Rechts im gesamten Kanton und in allen Gesundheits- und Sozialeinrichtungen mit öffentlichem Auftrag gewährleistet. Den Bewohnerinnen und Bewohnern dieser Einrichtungen kann somit die Möglichkeit, Suizidbeihilfe zu erhalten, nicht genommen werden; beziehungsweise können sie nicht dazu gezwungen werden, die Einrichtung zu verlassen, wenn es sich dabei um ihren gewohnten Lebensort handelt. Im Detail Ja Nein Leer Ungültig Vorlage 76 34 1 3  
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Volksabstimmung

Anzahl Stimmberechtigte: 310 Kontakt: Volken Katja E-Mail: info@gemeinde-riederalp.ch Stimmbeteiligung: 55.16 %   Volksabstimmung vom 25. September 2022 Massentierhaltungsinitiative Beschreibung: Die Schweiz hat eines der weltweit strengsten Gesetze zum Schutz der Tiere. Würde und Wohlergehen von Tieren sind geschützt, unabhängig davon, wie viele Tiere an einem Ort gehalten werden. Der Bund fördert zudem landwirtschaftliche Produktionsformen, die besonders naturnah, umwelt- und tierfreundlich sind. Das schreibt die Verfassung vor. Immer mehr Nutztiere leben in speziell tierfreundlichen Ställen und haben regelmässig Zugang ins Freie. Die Initiative will den Schutz der Würde von Nutztieren wie Rindern, Hühnern oder Schweinen in die Verfassung aufnehmen. Sie will zudem die Massentierhaltung verbieten, weil dabei das Tierwohl systematisch verletzt werde. Der Bund müsste strengere Mindestanforderungen festlegen für eine tierfreundliche Unterbringung und Pflege, den Zugang ins Freie, die Schlachtung und die maximale Gruppengrösse pro Stall. Diese Anforderungen müssten mindestens den Bio-Suisse-Richtlinien von 2018 entsprechen und alle Landwirtschaftsbetriebe müssten sie bei der Tierhaltung einhalten. Die Anforderungen würden auch für den Import von Tieren und Tierprodukten wie auch von Lebensmitteln mit Zutaten tierischer Herkunft gelten. Im Detail Ja Nein Leer Ungültig Vorlage 44 124 2 1   Stabilisierung der AHV (AHV 21) Beschreibung: Die finanzielle Stabilität der AHV ist in Gefahr, weil geburtenstarke Jahrgänge das Pensionsalter erreichen und die Lebenserwartung steigt. Die Einnahmen der AHV reichen in wenigen Jahren nicht mehr aus, um alle Renten zu finanzieren. Die Reform zur Stabilisierung der AHV (AHV 21) soll die Renten der AHV für die nächsten rund zehn Jahre sichern. Sie sieht sowohl Einsparungen als auch Mehreinnahmen vor. Zwei Vorlagen – eine Reform Die AHV-Reform besteht aus zwei Vorlagen: die Erhöhung der Einnahmen (Vorlage 1) die Anpassung der Leistungen der AHV (Vorlage 2) Die beiden Vorlagen sind miteinander verknüpft; wenn eine der beiden abgelehnt wird, scheitert die ganze Reform. Erhöhung der Einnahmen Zusätzliche Einnahmen bringt die Erhöhung der Mehrwertsteuer zu Gunsten der AHV: Der reduzierte Steuersatz wird von 2,5 auf 2,6 Prozent erhöht, der Normalsatz von 7,7 auf 8,1 Prozent. Anpassung der Leistungen der AHV Neu gilt ein einheitliches Rentenalter von 65 Jahren für Frauen und Männer. Das Rentenalter der Frauen wird schrittweise von 64 auf 65 erhöht. Diese Erhöhung wird mit Ausgleichsmassnahmen abgefedert: Tritt die Reform wie geplant im Jahr 2024 in Kraft, werden sich Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969 zu besseren Bedingungen vorzeitig pensionieren lassen können oder einen Zuschlag auf ihren AHV-Renten erhalten, wenn sie bis 65 arbeiten. Die Reform bringt zudem mehr Flexibilität: Es wird möglich sein, den Übergang in den Ruhestand zwischen 63 und 70 frei zu wählen und die Erwerbstätigkeit dank Teilrenten schrittweise zu reduzieren. Im Detail Ja Nein Leer Ungültig Vorlage 1 97 70 3 1 Vorlage 2 91 77 2 1   Änderung des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer Beschreibung: Der Bund erhebt auf Einkommen aus Zinsen eine Verrechnungssteuer von 35 Prozent. In der Schweiz wohnende Privatpersonen können diese zurückfordern, wenn sie die Zinsen in der Steuererklärung angeben. Auf Zinsen aus Obligationen fällt die Verrechnungssteuer nur an, wenn die Obligationen in der Schweiz ausgegeben wurden. Dies ist ein Nachteil für die Schweizer Wirtschaft. Um Geld aufzunehmen, geben viele Unternehmen ihre Obligationen deshalb in Ländern aus, in denen keine Verrechnungssteuer erhoben wird. Schweizer Unternehmen sollen Obligationen vermehrt in der Schweiz ausgeben. Darum werden mit der Vorlage inländische Obligationen von der Verrechnungssteuer befreit. Schweizer Obligationen würden so für Anlegerinnen und Anleger attraktiver. Weiter fällt mit der Vorlage auch die Umsatzabgabe für inländische Obligationen und weitere Wertpapiere weg. Diese muss heute beim Kauf und Verkauf von Wertpapieren bezahlt werden. Beide Massnahmen kämen der Schweizer Wirtschaft zugute. Im günstigsten Fall könnte sich die Reform bereits im Jahr des Inkrafttretens selbst finanzieren. Gegen die Reform wurde das Referendum ergriffen. Das Komitee geht davon aus, dass die Vorlage mehr Steuerhinterziehung zur Folge haben wird.  Im Detail Ja Nein Leer Ungültig Vorlage 90 80 0 1  
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Anzahl Stimmberechtigte: 317 Kontakt: Wenger Martina E-Mail: info@gemeinde-riederalp.ch Stimmbeteiligung: 66.25 %   Kantonale Abstimmung vom 03. März 2024 Verfassung des Kantons Wallis vom 25. April 2023 Beschreibung: Anlässlich der kantonalen Abstimmung vom 4. März 2018 haben die Walliser Bürgerinnen und Bürger die Volksinitiative für eine Totalrevision der Verfassung angenommen und entschieden, diese Aufgabe einem Verfassungsrat zu übertragen. Konkret sieht der Entwurf der neuen Verfassung unter anderem vor, dass Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit das aktive und passive Wahlrecht in Gemeindeangelegenheiten haben. Die Variante schlägt eine Änderung gegenüber dem Entwurf vor: Sie sieht vor, dass Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit kein aktives und passives Wahlrecht in Gemeindeangelegenheiten haben. Der Unterschied zwischen dem Entwurf und der Variante betrifft somit nur einen Punkt: das aktive und passive Wahlrecht für ausländische Personen in Gemeindeangelegenheiten. Im Detail Ja Nein Leer Ungültig Entwurf 42 156 10 0 Variante 54 145 9 0 Stichfrage Entwurf Variante Leer Ungültig   51 132 25 0   Gesetz über die Ladenöffnung (GLÖ) Beschreibung Die Revision des Gesetzes betreffend die Ladenöffnung verfolgt das Ziel, die Ladenöffnungszeiten angemessen zu flexibilisieren und den Detailhändlern mehr Handlungsspielraum einzuräumen. Das heutige Gesetz trat vor mehr als 20 Jahren in Kraft, und zwar am 1. November 2002. Seither erfuhr es nur eine einzige Änderung, nämlich die Einführung der Möglichkeit für die Gemeinden, jährlich zwei Sonn- oder Feiertage zu bestimmen, an denen die Läden bis 18.30 Uhr geöffnet sein dürfen. In diesen 20 Jahren haben sich die Gesellschaft und das Konsumverhalten jedoch merklich verändert. Dieses Gesetz will die Rahmenbedingungen für die Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit in einem gesunden Wettbewerb festlegen. Die Bestimmungen zum Schutz der Arbeitnehmenden werden von dieser Revision nicht tangiert. Im Detail Ja Nein Leer Ungültig   66 136 6 2  
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Anzahl Stimmberechtigte: 317 Kontakt: Wenger Martina E-Mail: info@gemeinde-riederalp.ch Stimmbeteiligung: 66.25 %   Volksabstimmung vom 03. März 2024 Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)» Beschreibung: Die Initiative will die Altersrenten der AHV um eine Monatsrente erhöhen. Zu den 12 Monatsrenten käme jedes Jahr eine 13. Rente dazu. Die Initiative bestimmt auch, dass die Ergänzungsleistungen wegen der 13. Rente nicht gekürzt werden dürfen. Die maximale jährliche Altersrente würde für Einzelpersonen um 2450 Franken auf 31 850 Franken und für Ehepaare um 3675 Franken auf 47 775 Franken steigen. Durch diese Erhöhung würden die Kosten für die 13. AHV-Rente bei der Einführung voraussichtlich etwa 4,1 Milliarden Franken betragen; davon müsste der Bund rund 800 Millionen Franken bezahlen. Danach würden die Kosten schnell weiter zunehmen. Die Initiative lässt die Frage der Finanzierung offen. Dank verschiedenen Reformen sind die Leistungen der AHV heute gut finanziert; nach 2030 ist jedoch mit Defiziten zu rechnen – auch ohne 13. AHV-Rente. Würde die 13. Rente eingeführt, bräuchte die AHV noch zusätzliche Einnahmen oder sie müsste Leistungen kürzen. Im Detail Ja Nein Leer Ungültig Vorlage 1 111 97 0 2   Volksinitiative «Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge (Renteninitiative)» Beschreibung: Die Renteninitiative will die Finanzierung der AHV mit der Erhöhung des Rentenalters nachhaltig sichern. Sie fordert, zuerst das Rentenalter für Frauen und Männer bis 2033 schrittweise auf 66 Jahre zu erhöhen. Danach soll das Rentenalter an die durchschnittliche Lebenserwartung gekoppelt werden: Das Rentenalter würde automatisch erhöht, wenn die Lebenserwartung steigt – allerdings nicht eins zu eins, sondern nur um 80 Prozent der gestiegenen Lebenserwartung und in Schritten von höchstens zwei Monaten pro Jahr. Wird die Initiative angenommen, würde die AHV entlastet: Die Erhöhung des Rentenalters auf 66 Jahre würde die Ausgaben der AHV voraussichtlich um rund 2 Milliarden Franken reduzieren. Mit den automatischen Anpassungen des Rentenalters an die steigende Lebenserwartung würde die AHV zusätzlich entlastet. Im Detail Ja Nein Leer Ungültig Vorlage 2 50 156 2 2
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Ständeratswahlen 2023 (2. Wahlgang) 12.11.2023

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Ständeratswahlen 2023 (1. Wahlgang)

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Nationalratswahlen 2023

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Anzahl Stimmberechtigte: 308 Kontakt: Schlatter Martina E-Mail: info@gemeinde-riederalp.ch Stimmbeteiligung: 42.21 %   Kantonale Abstimmung vom 10. September 2023 Dekret über das Bewilligungsverfahren für Photovoltaik-Grossanlagen Beschreibung: Aufgrund des vom Bundesparlament gewünschten äusserst engen Zeitplans und des ab dem zweiten Quartal 2023 erwarteten Eingangs von Bewilligungsgesuchen, hat der Staatsrat dem Grossen Rat einen dringlichen Dekretsentwurf vorgelegt. Damit will er die notwendigen gesetzlichen Grundlagen für eine effiziente und schnelle Bearbeitung der Dossiers schaffen. Dieses Dekret trat am Tag seiner Publikation im Amtsblatt, d. h. am 17. Februar 2023, in Kraft. Von Gesetzes wegen unterliegt es dem Resolutivreferendum. Dies bedeutet, dass es seine Gültigkeit verliert, wenn das Dekret in der Volksabstimmung abgelehnt wird. Eine solche Volksabstimmung muss innerhalb eines Jahres nach dem Beschluss des Grossen Rates stattfinden, d. h. bis spätestens am 10. Februar 2024. Das Dekret regelt nur das Bewilligungsverfahren auf kantonaler Ebene. Es hat keine Auswirkungen auf die Voraussetzungen für die Erteilung von Baubewilligungen für Photovoltaik-Grossanlagen nach Art. 71a EnG. Das Dekret klärt und präzisiert verschiedene Verfahrensfragen, die der Bundesgesetzgeber offengelassen hatte. So bestimmt das Dekret, dass der Staatsrat und nicht die kantonale Baukommission die zuständige Behörde für die Bewilligung von Photovoltaik-Grossanlagen ist. Damit soll das Bewilligungsverfahren im Kanton beschleunigt werden. Das Dekret sieht weiter eine Verfahrenskonzentration vor. Sämtliche Bewilligungen, die für den Bau erforderlich sind, sollen in einem konzentrierten Verfahren koordiniert werden. Der Staatsrat entscheidet in einem einzigen Entscheid, wodurch das Bewilligungsverfahren wiederum beschleunigt werden kann. Es regelt auch den Inhalt der einzureichenden Unterlagen unter Berücksichtigung der Besonderheiten dieser Projekte. Insbesondere müssen die Zustimmungen der Standortgemeinde des Projekts und der Grundeigentümer vorliegen. Das Dekret regelt auch die öffentliche Auflage der Projekte, die Behandlung von Einsprachen (Verfahren, Rechtsverwahrung, Einigung) und das Beschwerdeverfahren. Ähnlich wie im kantonalen Baugesetz sieht das Dekret vor, dass die Beschwerde grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung hat. Diese kann jedoch auf Antrag durch das Kantonsgericht oder seinen Präsidenten wiederhergestellt werden. 7 Darüber hinaus führt das Dekret die Verpflichtung ein, vor der öffentlichen Auflage eines Baugesuchsdossiers eine Vorkonsultation der Dienststellen durchzuführen. Ziel dieser Vorkonsultation ist es, dass vollständige, alle gesetzlichen Kriterien erfüllende Dossiers erstellt werden, bevor sie öffentlich aufgelegt werden. Dies macht die Dossiers robuster gegenüber Einsprachen und ermöglicht eine schnellere Erteilung einer Bewilligung. Das Dekret sieht ausserdem vor, dass die Bauarbeiten und die Umweltmassnahmen innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten der Bewilligung begonnen werden müssen. Ausserdem legt es fest, dass der Betreiber für Schäden haftet, welche sich durch Bau, Bestand oder Betrieb seiner Anlage verursacht werden. Schliesslich legt das Dekret die Regeln für die Wiederinstandstellung des ursprünglichen Zustands und die finanziellen Sicherheiten der Betreiber fest. Im Detail Ja Nein Leer Ungültig Vorlage 83 47 0 0
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Volksabstimmung

Anzahl Stimmberechtigte:

314
Kontakt: Volken Katja
E-Mail: info@gemeinde-riederalp.ch
Stimmbeteiligung: 71.34 %


 

Volksinitiative für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung
Beschreibung:

Damit Landwirtinnen und Landwirte vom Bund Direktzahlungen erhalten, müssen sie den Nachweis erbringen, dass sie bestimmte Umweltauflagen einhalten. Für das Komitee sind diese Auflagen ungenügend. Es ist zudem der Ansicht, dass die heutige Landwirtschaftspolitik das Grundrecht auf sauberes Trinkwasser verletzt. Die Initiative will daher, dass Direktzahlungen nur noch an Landwirtinnen und Landwirte ausgerichtet werden, die Antibiotika weder regelmässig noch vorbeugend einsetzen, die pestizidfrei produzieren und die in der Lage sind, alle Tiere mit Futter zu ernähren, das sie auf ihrem Hof produzieren. Das Initiativkomitee verlangt weiter, dass auch die landwirtschaftliche Forschung und Ausbildung sich für diese Form der Landwirtschaft einsetzen. Bundesrat und Parlament teilen die Anliegen der Initiative, doch gehen ihnen die Forderungen zu weit. Sie weisen darauf hin, dass bereits Gesetzesänderungen ausgearbeitet wurden, mit denen die Risiken, die von Pestiziden ausgehen, vermindert werden sollen (im vergangenen März hat das Parlament Änderungen verabschiedet, die auch der Bundesrat unterstützt). Wird die Initiative angenommen, ist davon auszugehen, dass die landwirtschaftliche Produktion in der Schweiz zurückgehen wird und dadurch vermehrt Lebensmittelimporte aus dem Ausland nötig werden mit negativen Folgen für die Umwelt in den betroffenen Ländern.

Im Detail Ja Nein Leer Ungültig
Vorlage 54 156 0 14

 

Volksinitiative «Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide»
Beschreibung:

In der Schweiz ist die Verwendung von Pestiziden erlaubt: Sie werden in der Landwirtschaft, bei der Produktion und der Verarbeitung von Lebensmitteln und etwa auch bei der Landschafts- und Bodenpflege eingesetzt, um schädliche Organismen und Krankheitserreger zu bekämpfen. Es dürfen nur in der Schweiz zugelassene Produkte verwendet werden. Und bevor die Pestizide in Verkehr gebracht werden dürfen, müssen sie strenge Kontrollen durchlaufen, damit sie die Gesundheit und die Umwelt nicht gefährden. Das Initiativkomitee erachtet diese vorbeugenden Massnahmen jedoch als ungenügend. Es verlangt, dass die Verwendung von synthetischen Pestiziden in der Schweiz verboten wird und dass Lebensmittel, die synthetische Pestizide enthalten, nicht mehr eingeführt werden dürfen. Bis zur vollständigen Umsetzung des Verbots soll es eine Übergangsfrist von 10 Jahren geben. Bundesrat und Parlament haben Verständnis für das Anliegen, lehnen die Initiative aber ab: Bereits heute hat der Bund strenge Regeln für die Verwendung von Pestiziden festgelegt; zudem unterstützt er die Forschung und die Entwicklung von Alternativen finanziell. Das geforderte Verbot birgt die Gefahr, dass Pflanzen und landwirtschaftliche Produkte nicht mehr vor Bakterien, Viren usw. geschützt werden können, und es würde die Versorgung und die Vielfalt der Lebensmittel einschränken, mit negativen Folgen sowohl für die Konsumentinnen und Konsumenten wie auch für die Produzentinnen und Produzenten. Schliesslich würde das Verbot auch geltende internationale Handelsabkommen verletzen. PS: Das Parlament hat kürzlich Gesetzesänderungen beschlossen, mit denen die Risiken von Pestiziden reduziert werden sollen. 

Im Detail Ja Nein Leer Ungültig
Vorlage 52 157 1 14

 

Covid-19-Gesetz
Beschreibung:

Um die negativen Auswirkungen der Coronapandemie zu mildern, hat der Bundesrat eine Reihe von Massnahmen und verschiedene Formen der Hilfe beschlossen (z. B. Kurzarbeitsentschädigung, Entschädigung für Erwerbsausfall, Unterstützung für Kultur, Sport und Medien). Weil das Epidemiengesetz nicht für alle Massnahmen die gesetzliche Grundlage bot, musste der Bundesrat sich auf Notrecht stützen, wie die Verfassung dies für solche Krisensituationen vorsieht. Solches Notrecht ist jedoch auf 6 Monate befristet. Um die Massnahmen weiterführen zu können, haben Bundesrat und Parlament das Covid-19-Gesetz erarbeitet. Das Parlament hat das Gesetz im dringlichen Verfahren beschlossen und sofort in Kraft gesetzt. Gegen das Gesetz ist das Referendum zustande gekommen. Nach Meinung des Referendumskomitees ist das Gesetz überhastet und am Volk vorbei erarbeitet worden. Neben einigen positiven Elementen enthalte es Schädliches (z. B. Subventionen für Medien). Nach Meinung von Bundesrat und Parlament ist das Gesetz nach den demokratischen Spielregeln zustande gekommen. Das Gesetz sei nötig, um die Hilfe für die von der Pandemie Betroffenen so lange wie nötig fortführen zu können und damit Arbeitsplätze zu erhalten und das Überleben von Schweizer Unternehmen zu sichern. Würde das Gesetz abgelehnt, würde es am 25. September 2021 ausser Kraft treten, also ein Jahr nachdem es beschlossen wurde. Ab diesem Datum gäbe es keine gesetzliche Grundlage mehr für die wirtschaftlichen Unterstützungsleistungen zur Bewältigung der Krise, und es könnte eine Situation grosser Ungewissheit darüber entstehen, wie es weitergeht.

Im Detail Ja Nein Leer Ungültig
Vorlage 128 79 3 14

 

CO2-Gesetz
Beschreibung:

Der Ausstoss von Treibhausgasen – insbesondere von CO2 – ist die Hauptursache für den Klimawandel, der den Menschen und der Umwelt schadet. Hitzetage, Trockenheit, Überschwemmungen und Erdrutsche sind nur einige der negativen Auswirkungen, von denen die Schweiz besonders stark betroffen ist. Als Gegenmassnahme haben Bundesrat und Parlament eine Strategie entwickelt, mit der die CO2-Emissionen weiter gesenkt werden sollen, und diese Strategie im CO2-Gesetz verankert. Gegen dieses Gesetz wurde das Referendum ergriffen: Das Gesetz sei teuer und nutzlos (die CO2-Emissionen der Schweiz würden nur einen geringen Teil zum weltweiten Ausstoss beitragen); zudem habe es finanzielle Auswirkungen für den Mittelstand und die KMU, die sich mit zusätzlichen Abgaben und Vorschriften konfrontiert sähen. Bundesrat und Parlament sind davon überzeugt, dass der Klimawandel und die negativen Auswirkungen, die sich daraus ergeben, mit der gewählten Strategie begrenzt werden können, ohne dass die Bevölkerung und die Unternehmen bestraft werden. Dies geschieht einerseits mittels finanzieller Anreize und Rückvergütungen für diejenigen Privatpersonen und Unternehmen, die weniger CO2 verursachen, und andererseits mittels Investitionen in den Klimaschutz und in die technische Entwicklung, was für alle Vorteile bringt (z. B. kommen mehr Fahrzeuge auf den Markt, die weniger Benzin und Diesel verbrauchen). Mit dem neuen Gesetz wird nicht nur das Klima geschützt, sondern es werden auch neue Arbeitsplätze geschaffen und zusätzliche Aufträge für die KMU generiert. Und wir reduzieren unsere Abhängigkeit von den ausländischen Erdölkonzernen. Wird das neue CO2-Gesetz abgelehnt, ist sicher, dass die Schweiz das Ziel verfehlt, den Treibhausgas-Ausstoss bis 2030 gegenüber dem Wert von 1990 zu halbieren (Übereinkommen von Paris).

Im Detail Ja Nein Leer Ungültig
Vorlage 101 109 0 14

 

Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT)
Beschreibung: Seit den Anschlägen von Paris im Jahr 2015 ist die terroristische Bedrohung erhöht. Zahlreiche Staaten haben ihre Gesetze verschärft, um den Terrorismus besser bekämpfen zu können. Die Schweiz hat in den vergangenen Jahren ihr Instrumentarium kontinuierlich ergänzt. Trotzdem bestehen noch gewisse Lücken. Bundesrat und Parlament haben daher eine neue rechtliche Grundlage geschaffen, mit der die Polizei zusätzliche Instrumente erhält, um präventiv gegen terroristische Gefahren vorzugehen. Heute kann die Polizei nämlich nur eingreifen, wenn eine Person bereits eine Straftat begangen hat. Zwei Komitees, die das neue Gesetz ablehnen, haben das Referendum ergriffen. Sie sind der Ansicht, dass die neuen Massnahmen nicht mehr Sicherheit bringen. Im Gegenteil: Sie würden nicht nur die Menschen- und Kinderrechte verletzen (einige Massnahmen können gegen Kinder ab 12 Jahren verhängt werden), sondern auch ein Risiko für die Gewaltenteilung darstellen, da das neue Gesetz es der Polizei erlauben würde, ohne gerichtliche Genehmigung und auf blossen Verdacht hin Massnahmen anzuordnen und durchzuführen. Weiter unterstreichen sie den willkürlichen Charakter des Gesetzes, mit dem ihrer Meinung nach jede politische Aktivität, die der Regierung missfällt, als «terroristische Aktivität» definiert werden könnte.
Nach Ansicht von Bundesrat und Parlament erlaubt das Gesetz es der Polizei nur dann, zum Schutz der Bevölkerung einzugreifen, wenn konkrete und aktuelle Anhaltspunkte für eine terroristische Gefahr bestehen. Jedes Eingreifen der Polizei muss verhältnismässig und somit auf den Einzelfall ausgerichtet sein. Hausarrest zum Beispiel kommt nur als letztes Mittel in Frage und muss immer von einem Gericht genehmigt werden. Der Rechtsstaat, die Grundrechte und die Menschenrechte werden gewahrt, jeder Entscheid kann vor dem Bundesverwaltungsgericht angefochten werden. Das neue Gesetz ergänzt die Drei-Säulen-Strategie der Schweiz zur Terrorismusbekämpfung: Prävention, Repression und Reintegration. 
Im Detail Ja Nein Leer Ungültig
Vorlage 125 83 2 14

 

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