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Kantonale Abstimmung

Anzahl Stimmberechtigte: 317 Kontakt: Wenger Martina E-Mail: info@gemeinde-riederalp.ch Stimmbeteiligung: 66.25 %   Kantonale Abstimmung vom 03. März 2024 Verfassung des Kantons Wallis vom 25. April 2023 Beschreibung: Anlässlich der kantonalen Abstimmung vom 4. März 2018 haben die Walliser Bürgerinnen und Bürger die Volksinitiative für eine Totalrevision der Verfassung angenommen und entschieden, diese Aufgabe einem Verfassungsrat zu übertragen. Konkret sieht der Entwurf der neuen Verfassung unter anderem vor, dass Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit das aktive und passive Wahlrecht in Gemeindeangelegenheiten haben. Die Variante schlägt eine Änderung gegenüber dem Entwurf vor: Sie sieht vor, dass Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit kein aktives und passives Wahlrecht in Gemeindeangelegenheiten haben. Der Unterschied zwischen dem Entwurf und der Variante betrifft somit nur einen Punkt: das aktive und passive Wahlrecht für ausländische Personen in Gemeindeangelegenheiten. Im Detail Ja Nein Leer Ungültig Entwurf 42 156 10 0 Variante 54 145 9 0 Stichfrage Entwurf Variante Leer Ungültig   51 132 25 0   Gesetz über die Ladenöffnung (GLÖ) Beschreibung Die Revision des Gesetzes betreffend die Ladenöffnung verfolgt das Ziel, die Ladenöffnungszeiten angemessen zu flexibilisieren und den Detailhändlern mehr Handlungsspielraum einzuräumen. Das heutige Gesetz trat vor mehr als 20 Jahren in Kraft, und zwar am 1. November 2002. Seither erfuhr es nur eine einzige Änderung, nämlich die Einführung der Möglichkeit für die Gemeinden, jährlich zwei Sonn- oder Feiertage zu bestimmen, an denen die Läden bis 18.30 Uhr geöffnet sein dürfen. In diesen 20 Jahren haben sich die Gesellschaft und das Konsumverhalten jedoch merklich verändert. Dieses Gesetz will die Rahmenbedingungen für die Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit in einem gesunden Wettbewerb festlegen. Die Bestimmungen zum Schutz der Arbeitnehmenden werden von dieser Revision nicht tangiert. Im Detail Ja Nein Leer Ungültig   66 136 6 2  
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Volksabstimmung

Anzahl Stimmberechtigte: 317 Kontakt: Wenger Martina E-Mail: info@gemeinde-riederalp.ch Stimmbeteiligung: 66.25 %   Volksabstimmung vom 03. März 2024 Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)» Beschreibung: Die Initiative will die Altersrenten der AHV um eine Monatsrente erhöhen. Zu den 12 Monatsrenten käme jedes Jahr eine 13. Rente dazu. Die Initiative bestimmt auch, dass die Ergänzungsleistungen wegen der 13. Rente nicht gekürzt werden dürfen. Die maximale jährliche Altersrente würde für Einzelpersonen um 2450 Franken auf 31 850 Franken und für Ehepaare um 3675 Franken auf 47 775 Franken steigen. Durch diese Erhöhung würden die Kosten für die 13. AHV-Rente bei der Einführung voraussichtlich etwa 4,1 Milliarden Franken betragen; davon müsste der Bund rund 800 Millionen Franken bezahlen. Danach würden die Kosten schnell weiter zunehmen. Die Initiative lässt die Frage der Finanzierung offen. Dank verschiedenen Reformen sind die Leistungen der AHV heute gut finanziert; nach 2030 ist jedoch mit Defiziten zu rechnen – auch ohne 13. AHV-Rente. Würde die 13. Rente eingeführt, bräuchte die AHV noch zusätzliche Einnahmen oder sie müsste Leistungen kürzen. Im Detail Ja Nein Leer Ungültig Vorlage 1 111 97 0 2   Volksinitiative «Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge (Renteninitiative)» Beschreibung: Die Renteninitiative will die Finanzierung der AHV mit der Erhöhung des Rentenalters nachhaltig sichern. Sie fordert, zuerst das Rentenalter für Frauen und Männer bis 2033 schrittweise auf 66 Jahre zu erhöhen. Danach soll das Rentenalter an die durchschnittliche Lebenserwartung gekoppelt werden: Das Rentenalter würde automatisch erhöht, wenn die Lebenserwartung steigt – allerdings nicht eins zu eins, sondern nur um 80 Prozent der gestiegenen Lebenserwartung und in Schritten von höchstens zwei Monaten pro Jahr. Wird die Initiative angenommen, würde die AHV entlastet: Die Erhöhung des Rentenalters auf 66 Jahre würde die Ausgaben der AHV voraussichtlich um rund 2 Milliarden Franken reduzieren. Mit den automatischen Anpassungen des Rentenalters an die steigende Lebenserwartung würde die AHV zusätzlich entlastet. Im Detail Ja Nein Leer Ungültig Vorlage 2 50 156 2 2
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Ständeratswahlen 2023 (2. Wahlgang) 12.11.2023

Ständeratswahlen 2023 2. Wahlgang 12.11.2023
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Ständeratswahlen 2023 (1. Wahlgang)

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Nationalratswahlen 2023

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Kantonale Abstimmung

Anzahl Stimmberechtigte: 308 Kontakt: Schlatter Martina E-Mail: info@gemeinde-riederalp.ch Stimmbeteiligung: 42.21 %   Kantonale Abstimmung vom 10. September 2023 Dekret über das Bewilligungsverfahren für Photovoltaik-Grossanlagen Beschreibung: Aufgrund des vom Bundesparlament gewünschten äusserst engen Zeitplans und des ab dem zweiten Quartal 2023 erwarteten Eingangs von Bewilligungsgesuchen, hat der Staatsrat dem Grossen Rat einen dringlichen Dekretsentwurf vorgelegt. Damit will er die notwendigen gesetzlichen Grundlagen für eine effiziente und schnelle Bearbeitung der Dossiers schaffen. Dieses Dekret trat am Tag seiner Publikation im Amtsblatt, d. h. am 17. Februar 2023, in Kraft. Von Gesetzes wegen unterliegt es dem Resolutivreferendum. Dies bedeutet, dass es seine Gültigkeit verliert, wenn das Dekret in der Volksabstimmung abgelehnt wird. Eine solche Volksabstimmung muss innerhalb eines Jahres nach dem Beschluss des Grossen Rates stattfinden, d. h. bis spätestens am 10. Februar 2024. Das Dekret regelt nur das Bewilligungsverfahren auf kantonaler Ebene. Es hat keine Auswirkungen auf die Voraussetzungen für die Erteilung von Baubewilligungen für Photovoltaik-Grossanlagen nach Art. 71a EnG. Das Dekret klärt und präzisiert verschiedene Verfahrensfragen, die der Bundesgesetzgeber offengelassen hatte. So bestimmt das Dekret, dass der Staatsrat und nicht die kantonale Baukommission die zuständige Behörde für die Bewilligung von Photovoltaik-Grossanlagen ist. Damit soll das Bewilligungsverfahren im Kanton beschleunigt werden. Das Dekret sieht weiter eine Verfahrenskonzentration vor. Sämtliche Bewilligungen, die für den Bau erforderlich sind, sollen in einem konzentrierten Verfahren koordiniert werden. Der Staatsrat entscheidet in einem einzigen Entscheid, wodurch das Bewilligungsverfahren wiederum beschleunigt werden kann. Es regelt auch den Inhalt der einzureichenden Unterlagen unter Berücksichtigung der Besonderheiten dieser Projekte. Insbesondere müssen die Zustimmungen der Standortgemeinde des Projekts und der Grundeigentümer vorliegen. Das Dekret regelt auch die öffentliche Auflage der Projekte, die Behandlung von Einsprachen (Verfahren, Rechtsverwahrung, Einigung) und das Beschwerdeverfahren. Ähnlich wie im kantonalen Baugesetz sieht das Dekret vor, dass die Beschwerde grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung hat. Diese kann jedoch auf Antrag durch das Kantonsgericht oder seinen Präsidenten wiederhergestellt werden. 7 Darüber hinaus führt das Dekret die Verpflichtung ein, vor der öffentlichen Auflage eines Baugesuchsdossiers eine Vorkonsultation der Dienststellen durchzuführen. Ziel dieser Vorkonsultation ist es, dass vollständige, alle gesetzlichen Kriterien erfüllende Dossiers erstellt werden, bevor sie öffentlich aufgelegt werden. Dies macht die Dossiers robuster gegenüber Einsprachen und ermöglicht eine schnellere Erteilung einer Bewilligung. Das Dekret sieht ausserdem vor, dass die Bauarbeiten und die Umweltmassnahmen innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten der Bewilligung begonnen werden müssen. Ausserdem legt es fest, dass der Betreiber für Schäden haftet, welche sich durch Bau, Bestand oder Betrieb seiner Anlage verursacht werden. Schliesslich legt das Dekret die Regeln für die Wiederinstandstellung des ursprünglichen Zustands und die finanziellen Sicherheiten der Betreiber fest. Im Detail Ja Nein Leer Ungültig Vorlage 83 47 0 0
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Volksabstimmung

Anzahl Stimmberechtigte: 308 Kontakt: Schlatter Martina E-Mail: info@gemeinde-riederalp.ch Stimmbeteiligung: 42.53 %   Volksabstimmung vom 18. Juni 2023 Umsetzung des OECD/G20- Projekts zur Besteuerung grosser Unternehmensgruppen Beschreibung: Die Schweiz hat sich mit rund 140 weiteren Staaten dazu bekannt, dass grosse international tätige Unternehmensgruppen mindestens 15 % Steuern bezahlen sollen. Bezahlt eine Unternehmensgruppe in einem Land weniger Steuern, so kann sie künftig von anderen Ländern besteuert werden, bis die 15 % erreicht sind. In der Schweiz bezahlt derzeit ein Teil der Unternehmensgruppen tiefere Steuern. Im Detail Ja Nein Leer Ungültig Vorlage 92 33 0 6   Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (indirekter Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative) Beschreibung: Die Schweiz importiert rund drei Viertel ihrer Energie. Erdöl und Erdgas, die in der Schweiz verbraucht werden, stammen vollständig aus dem Ausland. Diese fossilen Energieträger sind nicht unendlich verfügbar und belasten das Klima stark. Um die Abhängigkeit vom Ausland und die Umweltbelastung zu verringern, wollen Bundesrat und Parlament den Verbrauch von Öl und Gas senken. Gleichzeitig soll mehr Energie in der Schweiz produziert werden. Im Detail Ja Nein Leer Ungültig Vorlage 1 68 57 0 6   Änderung vom 16. Dezember 2022 des Covid-19-Gesetzes Beschreibung: Das Coronavirus bleibt unberechenbar. Wie es sich weiter entwickeln wird, lässt sich nicht mit Sicherheit voraussagen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass wieder gefährliche Virusvarianten entstehen. Das Parlament hat deshalb die rechtliche Grundlage für bestimmte Massnahmen im Covid-19-Gesetz bis Mitte 2024 verlängert. So können die Behörden im Notfall rasch handeln, um besonders gefährdete Personen und das Gesundheitssystem zu schützen. Gegen die Verlängerung wurde das Referendum ergriffen. Im Detail Ja Nein Leer Ungültig Vorlage 60 61 3 7  
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Kantonale Abstimmung

Anzahl Stimmberechtigte: 308 Kontakt: Volken Katja E-Mail: info@gemeinde-riederalp.ch Stimmbeteiligung: 37.01 %   Kantonale Abstimmung vom 27. November 2022 Änderung des Ausführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Familienzulagen (AGFamZG) Beschreibung: Mit den neuen Bestimmungen des kantonalen Ausführungsgesetzes über die Familienzulagen werden die Familienzulagen für Walliser Familien erhöht. Die Kinderzulage wird pro Kind und Monat von 275 Franken auf 305 Franken und die Ausbildungszulage für Jugendliche von 425 Franken auf 445 Franken erhöht. Die den Walliser Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern vorgeschlagenen Gesetzesänderungen gehen auf die Volksinitiative «Mehr Familienzulagen für Ihre Kinder» vom September 2019 zurück. Der Staatsrat befürwortet die Initiative grundsätzlich und hat sie im August 2020 dem Grossen Rat überwiesen. Dieser hat einen Gegenentwurf mit tieferen Beträgen als die von der Initiative vorgeschlagenen Erhöhungen ausgearbeitet und im Dezember 2021 angenommen. Das Gesetz wird zur Abstimmung unterbreitet, da gegen die neuen Bestimmungen erfolgreich das Referendum ergriffen wurde. Das Referendumskomitee sieht die dadurch entstehenden Kosten für die Unternehmen als zu hoch an. Im Detail Ja Nein Leer Ungültig Vorlage 68 43 0 3   Gesetz über die Palliative Care und die Rahmenbedingungen für Beihilfe zum Suizid in Institutionen und Einrichtungen (GPCBSIE) Beschreibung: Die Palliative Care ist bereits im Walliser Gesundheitsgesetz von 2020 aufgeführt. Das Gesetz legt unter anderem fest, dass Palliative Care ein Patientenrecht darstellt; der Kanton muss sie im Rahmen der Gesundheitsplanung entwickeln und unterstützen (Art. 23). Die Verabschiedung eines Gesetzes, das speziell der Palliative Care (und der Beihilfe zum Suizid in Institutionen) gewidmet ist, unterstreicht die Bedeutung, die diese Art der Pflege im Walliser Gesundheitswesen heute einnimmt und in Zukunft einnehmen wird. Das Gesetz enthält auch nötige Präzisierungen der jeweiligen Rollen des Staates, der Gesundheits- und Sozialeinrichtungen und der Gesundheitsfachleute bei der Umsetzung des kantonalen Konzepts in diesem Bereich. Die Sterbebegleitung in Form von Suizidbeihilfe kann als letztes Mittel erfolgen, wenn eine Patientin oder ein Patient den Willen dazu äussert und die Voraussetzungen dafür erfüllt. Es handelt sich dabei um ein Grundrecht, das der Staat oder seine Institutionen nicht unterstützen oder finanzieren müssen, dessen Ausübung aber nicht verhindert werden darf. Einige Gesundheitseinrichtungen, in denen ältere Menschen untergebracht sind, lehnen dies jedoch ab und lassen es innerhalb ihrer Einrichtung nicht zu, obwohl dieses Recht von der Europäischen Menschenrechtskonvention anerkannt wird. Mit dem vom Grossen Rat verabschiedeten Gesetz wird die Einhaltung dieses Rechts im gesamten Kanton und in allen Gesundheits- und Sozialeinrichtungen mit öffentlichem Auftrag gewährleistet. Den Bewohnerinnen und Bewohnern dieser Einrichtungen kann somit die Möglichkeit, Suizidbeihilfe zu erhalten, nicht genommen werden; beziehungsweise können sie nicht dazu gezwungen werden, die Einrichtung zu verlassen, wenn es sich dabei um ihren gewohnten Lebensort handelt. Im Detail Ja Nein Leer Ungültig Vorlage 76 34 1 3  
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Volksabstimmung

Anzahl Stimmberechtigte: 310 Kontakt: Volken Katja E-Mail: info@gemeinde-riederalp.ch Stimmbeteiligung: 55.16 %   Volksabstimmung vom 25. September 2022 Massentierhaltungsinitiative Beschreibung: Die Schweiz hat eines der weltweit strengsten Gesetze zum Schutz der Tiere. Würde und Wohlergehen von Tieren sind geschützt, unabhängig davon, wie viele Tiere an einem Ort gehalten werden. Der Bund fördert zudem landwirtschaftliche Produktionsformen, die besonders naturnah, umwelt- und tierfreundlich sind. Das schreibt die Verfassung vor. Immer mehr Nutztiere leben in speziell tierfreundlichen Ställen und haben regelmässig Zugang ins Freie. Die Initiative will den Schutz der Würde von Nutztieren wie Rindern, Hühnern oder Schweinen in die Verfassung aufnehmen. Sie will zudem die Massentierhaltung verbieten, weil dabei das Tierwohl systematisch verletzt werde. Der Bund müsste strengere Mindestanforderungen festlegen für eine tierfreundliche Unterbringung und Pflege, den Zugang ins Freie, die Schlachtung und die maximale Gruppengrösse pro Stall. Diese Anforderungen müssten mindestens den Bio-Suisse-Richtlinien von 2018 entsprechen und alle Landwirtschaftsbetriebe müssten sie bei der Tierhaltung einhalten. Die Anforderungen würden auch für den Import von Tieren und Tierprodukten wie auch von Lebensmitteln mit Zutaten tierischer Herkunft gelten. Im Detail Ja Nein Leer Ungültig Vorlage 44 124 2 1   Stabilisierung der AHV (AHV 21) Beschreibung: Die finanzielle Stabilität der AHV ist in Gefahr, weil geburtenstarke Jahrgänge das Pensionsalter erreichen und die Lebenserwartung steigt. Die Einnahmen der AHV reichen in wenigen Jahren nicht mehr aus, um alle Renten zu finanzieren. Die Reform zur Stabilisierung der AHV (AHV 21) soll die Renten der AHV für die nächsten rund zehn Jahre sichern. Sie sieht sowohl Einsparungen als auch Mehreinnahmen vor. Zwei Vorlagen – eine Reform Die AHV-Reform besteht aus zwei Vorlagen: die Erhöhung der Einnahmen (Vorlage 1) die Anpassung der Leistungen der AHV (Vorlage 2) Die beiden Vorlagen sind miteinander verknüpft; wenn eine der beiden abgelehnt wird, scheitert die ganze Reform. Erhöhung der Einnahmen Zusätzliche Einnahmen bringt die Erhöhung der Mehrwertsteuer zu Gunsten der AHV: Der reduzierte Steuersatz wird von 2,5 auf 2,6 Prozent erhöht, der Normalsatz von 7,7 auf 8,1 Prozent. Anpassung der Leistungen der AHV Neu gilt ein einheitliches Rentenalter von 65 Jahren für Frauen und Männer. Das Rentenalter der Frauen wird schrittweise von 64 auf 65 erhöht. Diese Erhöhung wird mit Ausgleichsmassnahmen abgefedert: Tritt die Reform wie geplant im Jahr 2024 in Kraft, werden sich Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969 zu besseren Bedingungen vorzeitig pensionieren lassen können oder einen Zuschlag auf ihren AHV-Renten erhalten, wenn sie bis 65 arbeiten. Die Reform bringt zudem mehr Flexibilität: Es wird möglich sein, den Übergang in den Ruhestand zwischen 63 und 70 frei zu wählen und die Erwerbstätigkeit dank Teilrenten schrittweise zu reduzieren. Im Detail Ja Nein Leer Ungültig Vorlage 1 97 70 3 1 Vorlage 2 91 77 2 1   Änderung des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer Beschreibung: Der Bund erhebt auf Einkommen aus Zinsen eine Verrechnungssteuer von 35 Prozent. In der Schweiz wohnende Privatpersonen können diese zurückfordern, wenn sie die Zinsen in der Steuererklärung angeben. Auf Zinsen aus Obligationen fällt die Verrechnungssteuer nur an, wenn die Obligationen in der Schweiz ausgegeben wurden. Dies ist ein Nachteil für die Schweizer Wirtschaft. Um Geld aufzunehmen, geben viele Unternehmen ihre Obligationen deshalb in Ländern aus, in denen keine Verrechnungssteuer erhoben wird. Schweizer Unternehmen sollen Obligationen vermehrt in der Schweiz ausgeben. Darum werden mit der Vorlage inländische Obligationen von der Verrechnungssteuer befreit. Schweizer Obligationen würden so für Anlegerinnen und Anleger attraktiver. Weiter fällt mit der Vorlage auch die Umsatzabgabe für inländische Obligationen und weitere Wertpapiere weg. Diese muss heute beim Kauf und Verkauf von Wertpapieren bezahlt werden. Beide Massnahmen kämen der Schweizer Wirtschaft zugute. Im günstigsten Fall könnte sich die Reform bereits im Jahr des Inkrafttretens selbst finanzieren. Gegen die Reform wurde das Referendum ergriffen. Das Komitee geht davon aus, dass die Vorlage mehr Steuerhinterziehung zur Folge haben wird.  Im Detail Ja Nein Leer Ungültig Vorlage 90 80 0 1  
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Anzahl Stimmberechtigte: 317 Kontakt: Wenger Martina E-Mail: info@gemeinde-riederalp.ch Stimmbeteiligung: 66.25 %   Kantonale Abstimmung vom 03. März 2024 Verfassung des Kantons Wallis vom 25. April 2023 Beschreibung: Anlässlich der kantonalen Abstimmung vom 4. März 2018 haben die Walliser Bürgerinnen und Bürger die Volksinitiative für eine Totalrevision der Verfassung angenommen und entschieden, diese Aufgabe einem Verfassungsrat zu übertragen. Konkret sieht der Entwurf der neuen Verfassung unter anderem vor, dass Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit das aktive und passive Wahlrecht in Gemeindeangelegenheiten haben. Die Variante schlägt eine Änderung gegenüber dem Entwurf vor: Sie sieht vor, dass Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit kein aktives und passives Wahlrecht in Gemeindeangelegenheiten haben. Der Unterschied zwischen dem Entwurf und der Variante betrifft somit nur einen Punkt: das aktive und passive Wahlrecht für ausländische Personen in Gemeindeangelegenheiten. Im Detail Ja Nein Leer Ungültig Entwurf 42 156 10 0 Variante 54 145 9 0 Stichfrage Entwurf Variante Leer Ungültig   51 132 25 0   Gesetz über die Ladenöffnung (GLÖ) Beschreibung Die Revision des Gesetzes betreffend die Ladenöffnung verfolgt das Ziel, die Ladenöffnungszeiten angemessen zu flexibilisieren und den Detailhändlern mehr Handlungsspielraum einzuräumen. Das heutige Gesetz trat vor mehr als 20 Jahren in Kraft, und zwar am 1. November 2002. Seither erfuhr es nur eine einzige Änderung, nämlich die Einführung der Möglichkeit für die Gemeinden, jährlich zwei Sonn- oder Feiertage zu bestimmen, an denen die Läden bis 18.30 Uhr geöffnet sein dürfen. In diesen 20 Jahren haben sich die Gesellschaft und das Konsumverhalten jedoch merklich verändert. Dieses Gesetz will die Rahmenbedingungen für die Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit in einem gesunden Wettbewerb festlegen. Die Bestimmungen zum Schutz der Arbeitnehmenden werden von dieser Revision nicht tangiert. Im Detail Ja Nein Leer Ungültig   66 136 6 2  
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Anzahl Stimmberechtigte: 317 Kontakt: Wenger Martina E-Mail: info@gemeinde-riederalp.ch Stimmbeteiligung: 66.25 %   Volksabstimmung vom 03. März 2024 Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)» Beschreibung: Die Initiative will die Altersrenten der AHV um eine Monatsrente erhöhen. Zu den 12 Monatsrenten käme jedes Jahr eine 13. Rente dazu. Die Initiative bestimmt auch, dass die Ergänzungsleistungen wegen der 13. Rente nicht gekürzt werden dürfen. Die maximale jährliche Altersrente würde für Einzelpersonen um 2450 Franken auf 31 850 Franken und für Ehepaare um 3675 Franken auf 47 775 Franken steigen. Durch diese Erhöhung würden die Kosten für die 13. AHV-Rente bei der Einführung voraussichtlich etwa 4,1 Milliarden Franken betragen; davon müsste der Bund rund 800 Millionen Franken bezahlen. Danach würden die Kosten schnell weiter zunehmen. Die Initiative lässt die Frage der Finanzierung offen. Dank verschiedenen Reformen sind die Leistungen der AHV heute gut finanziert; nach 2030 ist jedoch mit Defiziten zu rechnen – auch ohne 13. AHV-Rente. Würde die 13. Rente eingeführt, bräuchte die AHV noch zusätzliche Einnahmen oder sie müsste Leistungen kürzen. Im Detail Ja Nein Leer Ungültig Vorlage 1 111 97 0 2   Volksinitiative «Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge (Renteninitiative)» Beschreibung: Die Renteninitiative will die Finanzierung der AHV mit der Erhöhung des Rentenalters nachhaltig sichern. Sie fordert, zuerst das Rentenalter für Frauen und Männer bis 2033 schrittweise auf 66 Jahre zu erhöhen. Danach soll das Rentenalter an die durchschnittliche Lebenserwartung gekoppelt werden: Das Rentenalter würde automatisch erhöht, wenn die Lebenserwartung steigt – allerdings nicht eins zu eins, sondern nur um 80 Prozent der gestiegenen Lebenserwartung und in Schritten von höchstens zwei Monaten pro Jahr. Wird die Initiative angenommen, würde die AHV entlastet: Die Erhöhung des Rentenalters auf 66 Jahre würde die Ausgaben der AHV voraussichtlich um rund 2 Milliarden Franken reduzieren. Mit den automatischen Anpassungen des Rentenalters an die steigende Lebenserwartung würde die AHV zusätzlich entlastet. Im Detail Ja Nein Leer Ungültig Vorlage 2 50 156 2 2
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Ständeratswahlen 2023 (2. Wahlgang) 12.11.2023

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Ständeratswahlen 2023 (1. Wahlgang)

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Nationalratswahlen 2023

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Kantonale Abstimmung

Anzahl Stimmberechtigte: 308 Kontakt: Schlatter Martina E-Mail: info@gemeinde-riederalp.ch Stimmbeteiligung: 42.21 %   Kantonale Abstimmung vom 10. September 2023 Dekret über das Bewilligungsverfahren für Photovoltaik-Grossanlagen Beschreibung: Aufgrund des vom Bundesparlament gewünschten äusserst engen Zeitplans und des ab dem zweiten Quartal 2023 erwarteten Eingangs von Bewilligungsgesuchen, hat der Staatsrat dem Grossen Rat einen dringlichen Dekretsentwurf vorgelegt. Damit will er die notwendigen gesetzlichen Grundlagen für eine effiziente und schnelle Bearbeitung der Dossiers schaffen. Dieses Dekret trat am Tag seiner Publikation im Amtsblatt, d. h. am 17. Februar 2023, in Kraft. Von Gesetzes wegen unterliegt es dem Resolutivreferendum. Dies bedeutet, dass es seine Gültigkeit verliert, wenn das Dekret in der Volksabstimmung abgelehnt wird. Eine solche Volksabstimmung muss innerhalb eines Jahres nach dem Beschluss des Grossen Rates stattfinden, d. h. bis spätestens am 10. Februar 2024. Das Dekret regelt nur das Bewilligungsverfahren auf kantonaler Ebene. Es hat keine Auswirkungen auf die Voraussetzungen für die Erteilung von Baubewilligungen für Photovoltaik-Grossanlagen nach Art. 71a EnG. Das Dekret klärt und präzisiert verschiedene Verfahrensfragen, die der Bundesgesetzgeber offengelassen hatte. So bestimmt das Dekret, dass der Staatsrat und nicht die kantonale Baukommission die zuständige Behörde für die Bewilligung von Photovoltaik-Grossanlagen ist. Damit soll das Bewilligungsverfahren im Kanton beschleunigt werden. Das Dekret sieht weiter eine Verfahrenskonzentration vor. Sämtliche Bewilligungen, die für den Bau erforderlich sind, sollen in einem konzentrierten Verfahren koordiniert werden. Der Staatsrat entscheidet in einem einzigen Entscheid, wodurch das Bewilligungsverfahren wiederum beschleunigt werden kann. Es regelt auch den Inhalt der einzureichenden Unterlagen unter Berücksichtigung der Besonderheiten dieser Projekte. Insbesondere müssen die Zustimmungen der Standortgemeinde des Projekts und der Grundeigentümer vorliegen. Das Dekret regelt auch die öffentliche Auflage der Projekte, die Behandlung von Einsprachen (Verfahren, Rechtsverwahrung, Einigung) und das Beschwerdeverfahren. Ähnlich wie im kantonalen Baugesetz sieht das Dekret vor, dass die Beschwerde grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung hat. Diese kann jedoch auf Antrag durch das Kantonsgericht oder seinen Präsidenten wiederhergestellt werden. 7 Darüber hinaus führt das Dekret die Verpflichtung ein, vor der öffentlichen Auflage eines Baugesuchsdossiers eine Vorkonsultation der Dienststellen durchzuführen. Ziel dieser Vorkonsultation ist es, dass vollständige, alle gesetzlichen Kriterien erfüllende Dossiers erstellt werden, bevor sie öffentlich aufgelegt werden. Dies macht die Dossiers robuster gegenüber Einsprachen und ermöglicht eine schnellere Erteilung einer Bewilligung. Das Dekret sieht ausserdem vor, dass die Bauarbeiten und die Umweltmassnahmen innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten der Bewilligung begonnen werden müssen. Ausserdem legt es fest, dass der Betreiber für Schäden haftet, welche sich durch Bau, Bestand oder Betrieb seiner Anlage verursacht werden. Schliesslich legt das Dekret die Regeln für die Wiederinstandstellung des ursprünglichen Zustands und die finanziellen Sicherheiten der Betreiber fest. Im Detail Ja Nein Leer Ungültig Vorlage 83 47 0 0
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Volksabstimmung und kant. Wahlen

Anzahl Stimmberechtigte: 313
Kontakt: Volken Katja
E-Mail: info@gemeinde-riederalp.ch
Stimmbeteiligung: 64.85 %

 

Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot»

Beschreibung:

Seit mehreren Jahren wird über ein Verhüllungsverbot diskutiert. Die Kantone Tessin und St. Gallen haben die Gesichtsverhüllung verboten. Zudem gilt in 15 Kantonen ein Vermummungsverbot bei Kundgebungen oder Sportanlässen. 

Nun hat ein Komitee die Volksinitiative “Ja zum Verhüllungsverbot” lanciert. Diese verlangt, dass niemand sein Gesicht verhüllen darf an Orten, die öffentlich zugänglich sind: beispielsweise auf der Strasse, im öffentlichen Verkehr, in Läden, in Restaurants, in Amtsstellen oder in der freien Natur. Ausnahmen wären nur möglich in Gotteshäusern und aus Gründen des einheimischen Brauchtums, der Gesundheit, der klimatischen Bedingungen oder der Sicherheit.  

Das Komitee führt drei Argumente an: Nach seiner Auffassung steht die Gesichtsverhüllung im Konflikt mit dem Zusammenleben in einer freiheitlichen Gesellschaft; zudem ist sie Ausdruck der Unterdrückung der Frau und damit unvereinbar mit dem Recht auf Gleichberechtigung; und schliesslich dient ein Verhüllungsverbot auch der Sicherheit und der Bekämpfung der Kriminalität. 

Bundesrat und Parlament sind gegen ein schweizweites Verbot. Ihrer Ansicht nach geht die Initiative zu weit. Vor allem, weil die Gesichtsverhüllung in der Schweiz nur ein Randphänomen darstellt. Zudem ist es in diesem Bereich Sache der Kantone, Regeln zu erlassen. Sie kennen die lokalen Verhältnisse am besten. Ausserdem macht sich schon gemäss geltendem Recht strafbar, wer eine Frau zwingt, ihr Gesicht zu verhüllen. 

Bundesrat und Parlament legen aber einen indirekten Gegenvorschlag vor. Damit wollen sie gezielt eine Lücke im Bundesrecht schliessen: Personen sollen Behörden bei einer Identitätskontrolle ihr Gesicht zeigen müssen. Daneben sieht der Gegenvorschlag Förderprogramme zur Stärkung der Rechte der Frauen vor. Der Gegenvorschlag tritt in Kraft, wenn die Initiative abgelehnt wird.

Im Detail Ja Nein Leer Ungültig
Vorlage 110 90 1 2

 

Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste (E-ID-Gesetz)

Beschreibung:

Immer mehr Waren und Dienstleistungen werden online gekauft. Wer online etwas kaufen will, muss sich mit Benutzername, Passwort usw. identifizieren. Bisher gibt es für diese Identifizierung keine spezifischen Regeln und keinerlei Sicherheitsgarantie vonseiten des Bundes. 

Um diese Lücke zu füllen, haben Bundesrat und Parlament das Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste (BGEID) erarbeitet. Damit soll die Identifizierung der Personen im Internet so geregelt werden, dass alle Seiten mit Sicherheit wissen, mit wem sie es zu tun haben. 

Gegen dieses Gesetz wurde das Referendum ergriffen. Was bemängelt das Referendumskomitee an dem neuen Gesetz? In seinen Augen geht es nicht an, dass Dritte diese Identifizierungssysteme betreiben – und nicht der Bund, wie es beim Pass und bei der Identitätskarte der Fall ist. Damit sei die Gefahr verbunden, dass Daten missbraucht würden. 

Bundesrat und Parlament führen für ihre Vorlage Folgendes an: Auch wenn die technische Umsetzung der Systeme tatsächlich Dritten (Unternehmen, Kantonen und Gemeinden) überlassen wird, bleibt der Bund alleiniger Garant von deren Sicherheit und Zuverlässigkeit. Der Datenschutz wird gestärkt und geht über das übliche Mass hinaus. Persönliche Daten werden nur mit dem ausdrücklichen Einverständnis der Inhaberin oder des Inhabers der elektronischen Identität (E-ID) weitergegeben. Und diese Daten können einzig für die Identifizierung verwendet werden. Zudem werden nur die für eine spezifische Transaktion erforderlichen Daten weitergegeben (z. B. ob eine Person, die alkoholische Getränke kaufen will, volljährig ist oder nicht) und nicht alle Daten, die mit der E-ID verknüpft sind. Wer keine E-ID haben will, ist auch nicht dazu verpflichtet. 

Im Detail Ja Nein Leer Ungültig
Vorlage 81 116 4 2

 

Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Indonesien

Beschreibung:

Die Schweiz hat dank einer Reihe von Abkommen Zugang zu ausländischen Märkten. Diese Abkommen erleichtern den Handel und die wirtschaftlichen Beziehungen. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung des Wohlstands in unserem Land. Vor Kurzem hat die Schweiz ein neues Abkommen mit Indonesien ausgehandelt. Indonesien ist mit einer Bevölkerung von 271 Millionen das viertgrösste Land der Welt und entwickelt sich rasch. Mit dem Abkommen sollen Zölle gesenkt und Handelsbarrieren beseitigt werden, um den Handel zwischen den beiden Ländern zu erleichtern. 

Gegen dieses Abkommen wurde das Referendum ergriffen. Stein des Anstosses ist die vorgesehene Senkung der Zölle auf Palmöl.  Nach Ansicht des Referendumskomitees sind die vorgesehenen Kontrollen und Sanktionen wirkungslos. Die indonesische Regierung sei kein verlässlicher Partner, und die Produktion von Palmöl schade dem indonesischen Ökosystem. Dieses billige Öl konkurrenziere zudem einheimische Kulturen wie Raps- und Sonnenblumenöl und Butter. 

Bundesrat und Parlament sind hingegen der Ansicht, dass das Abkommen mit Indonesien, einschliesslich der Bestimmungen über das Palmöl, nicht nur der Wirtschaft beider Länder nützt, sondern auch einen wichtigen Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung leistet. Die Zölle auf indonesisches Palmöl werden nur dann gesenkt, wenn in der Produktion die Menschenrechte und strenge Umweltauflagen eingehalten werden. Dafür sind zwingend die entsprechenden Nachweise vorzulegen.

Im Detail Ja Nein Leer Ungültig
Vorlage 119 80 2 2

 

Informationen zu den Kantonalen Wahlen 2021 (Grosser Rat und Staatsrat)

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