Volksabstimmung und kant. Abstimmung
Eidg. Abstimmung
> Bundesgesetz vom 28. September 2018 über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF)
> Bundesbeschluss vom 28. September 2018 über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Richtlinie (EU) 2017/853 zur Änderung der EU-Waffenrichtlinie (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)
Kantonale Abstimmung
> Teilrevision der Kantonsverfassung (Art. 44, 52 und 85a)
Anzahl Stimmberechtigte: | 322 |
Kontakt: | Schwery Leonhard |
E-Mail: | info@gemeinde-riederalp.ch |
Stimmbeteiligung: | 47.20 % |
Bundesgesetz vom 28. September 2018 über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) | ||||
Beschreibung: | Worum geht es? Der Bundesrat und das Parlament wollen zwei Grundpfeiler der schweizerischen Wohlfahrt sichern: einerseits ein wettbewerbsfähiges Steuersystem, andererseits angemessene AHV-Renten. Um diese zwei Ziele zu erreichen, haben sie die folgende Vorlage erarbeitet: eine Reform der Unternehmenssteuer mit dem Ziel, diese dem heutigen internationalen Umfeld anzupassen, und damit verbunden eine finanzielle Stärkung der AHV, um der immer grösseren Zahl der Rentenbezügerinnen und -bezüger gerecht zu werden. |
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Im Detail | Ja | Nein | Leer | Ungültig |
Vorlage | 114 | 36 | 1 | 1 |
Bundesbeschluss vom 28. September 2018 über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Richtlinie (EU) 2017/853 zur Änderung der EU-Waffenrichtlinie (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) | ||||
Beschreibung: | Worum geht es? Das Schweizer Waffenrecht will den Missbrauch von Waffen bekämpfen und die Bevölkerung schützen. Das europäische Recht verfolgt dasselbe Ziel. Um dem heutigen Umfeld und den gegenwärtigen Bedrohungen (zu denken ist etwa an die Attentate in Paris und in Brüssel) besser Rechnung zu tragen, hat die EU ihr Recht im Jahre 2017 entsprechend angepasst. Als Mitglied im Verbund der Schengen- und Dublin-Staaten will die Schweiz diese Änderungen des europäischen Rechts übernehmen. |
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Im Detail | Ja | Nein | Leer | Ungültig |
Vorlage | 78 | 73 | 0 | 1 |
Teilrevision der Kantonsverfassung (Art. 44, 52 und 85a) | ||||
Beschreibung: | Worum geht es? Die vorliegende Teilrevision betrifft die Artikel 44, 52 und 85a der Kantonsverfassung. Konkret betrifft die Revision die beiden folgenden Punkte: - Das Datum der konstituierenden Session des Grossen Rates (Art. 44 KV). - Die Änderung der Frist zwischen dem ersten und zweiten Wahlgang bei den kantonalen Wahlen (Art. 52 und 85a KV). |
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Im Detail | Ja | Nein | Leer | Ungültig |
Vorlage | 109 | 19 | 1 | 1 |