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Kantonale Abstimmung

Anzahl Stimmberechtigte: 317 Kontakt: Wenger Martina E-Mail: info@gemeinde-riederalp.ch Stimmbeteiligung: 66.25 %   Kantonale Abstimmung vom 03. März 2024 Verfassung des Kantons Wallis vom 25. April 2023 Beschreibung: Anlässlich der kantonalen Abstimmung vom 4. März 2018 haben die Walliser Bürgerinnen und Bürger die Volksinitiative für eine Totalrevision der Verfassung angenommen und entschieden, diese Aufgabe einem Verfassungsrat zu übertragen. Konkret sieht der Entwurf der neuen Verfassung unter anderem vor, dass Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit das aktive und passive Wahlrecht in Gemeindeangelegenheiten haben. Die Variante schlägt eine Änderung gegenüber dem Entwurf vor: Sie sieht vor, dass Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit kein aktives und passives Wahlrecht in Gemeindeangelegenheiten haben. Der Unterschied zwischen dem Entwurf und der Variante betrifft somit nur einen Punkt: das aktive und passive Wahlrecht für ausländische Personen in Gemeindeangelegenheiten. Im Detail Ja Nein Leer Ungültig Entwurf 42 156 10 0 Variante 54 145 9 0 Stichfrage Entwurf Variante Leer Ungültig   51 132 25 0   Gesetz über die Ladenöffnung (GLÖ) Beschreibung Die Revision des Gesetzes betreffend die Ladenöffnung verfolgt das Ziel, die Ladenöffnungszeiten angemessen zu flexibilisieren und den Detailhändlern mehr Handlungsspielraum einzuräumen. Das heutige Gesetz trat vor mehr als 20 Jahren in Kraft, und zwar am 1. November 2002. Seither erfuhr es nur eine einzige Änderung, nämlich die Einführung der Möglichkeit für die Gemeinden, jährlich zwei Sonn- oder Feiertage zu bestimmen, an denen die Läden bis 18.30 Uhr geöffnet sein dürfen. In diesen 20 Jahren haben sich die Gesellschaft und das Konsumverhalten jedoch merklich verändert. Dieses Gesetz will die Rahmenbedingungen für die Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit in einem gesunden Wettbewerb festlegen. Die Bestimmungen zum Schutz der Arbeitnehmenden werden von dieser Revision nicht tangiert. Im Detail Ja Nein Leer Ungültig   66 136 6 2  
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Volksabstimmung

Anzahl Stimmberechtigte: 317 Kontakt: Wenger Martina E-Mail: info@gemeinde-riederalp.ch Stimmbeteiligung: 66.25 %   Volksabstimmung vom 03. März 2024 Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)» Beschreibung: Die Initiative will die Altersrenten der AHV um eine Monatsrente erhöhen. Zu den 12 Monatsrenten käme jedes Jahr eine 13. Rente dazu. Die Initiative bestimmt auch, dass die Ergänzungsleistungen wegen der 13. Rente nicht gekürzt werden dürfen. Die maximale jährliche Altersrente würde für Einzelpersonen um 2450 Franken auf 31 850 Franken und für Ehepaare um 3675 Franken auf 47 775 Franken steigen. Durch diese Erhöhung würden die Kosten für die 13. AHV-Rente bei der Einführung voraussichtlich etwa 4,1 Milliarden Franken betragen; davon müsste der Bund rund 800 Millionen Franken bezahlen. Danach würden die Kosten schnell weiter zunehmen. Die Initiative lässt die Frage der Finanzierung offen. Dank verschiedenen Reformen sind die Leistungen der AHV heute gut finanziert; nach 2030 ist jedoch mit Defiziten zu rechnen – auch ohne 13. AHV-Rente. Würde die 13. Rente eingeführt, bräuchte die AHV noch zusätzliche Einnahmen oder sie müsste Leistungen kürzen. Im Detail Ja Nein Leer Ungültig Vorlage 1 111 97 0 2   Volksinitiative «Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge (Renteninitiative)» Beschreibung: Die Renteninitiative will die Finanzierung der AHV mit der Erhöhung des Rentenalters nachhaltig sichern. Sie fordert, zuerst das Rentenalter für Frauen und Männer bis 2033 schrittweise auf 66 Jahre zu erhöhen. Danach soll das Rentenalter an die durchschnittliche Lebenserwartung gekoppelt werden: Das Rentenalter würde automatisch erhöht, wenn die Lebenserwartung steigt – allerdings nicht eins zu eins, sondern nur um 80 Prozent der gestiegenen Lebenserwartung und in Schritten von höchstens zwei Monaten pro Jahr. Wird die Initiative angenommen, würde die AHV entlastet: Die Erhöhung des Rentenalters auf 66 Jahre würde die Ausgaben der AHV voraussichtlich um rund 2 Milliarden Franken reduzieren. Mit den automatischen Anpassungen des Rentenalters an die steigende Lebenserwartung würde die AHV zusätzlich entlastet. Im Detail Ja Nein Leer Ungültig Vorlage 2 50 156 2 2
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Ständeratswahlen 2023 (2. Wahlgang) 12.11.2023

Ständeratswahlen 2023 2. Wahlgang 12.11.2023
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Ständeratswahlen 2023 (1. Wahlgang)

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Nationalratswahlen 2023

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Kantonale Abstimmung

Anzahl Stimmberechtigte: 308 Kontakt: Schlatter Martina E-Mail: info@gemeinde-riederalp.ch Stimmbeteiligung: 42.21 %   Kantonale Abstimmung vom 10. September 2023 Dekret über das Bewilligungsverfahren für Photovoltaik-Grossanlagen Beschreibung: Aufgrund des vom Bundesparlament gewünschten äusserst engen Zeitplans und des ab dem zweiten Quartal 2023 erwarteten Eingangs von Bewilligungsgesuchen, hat der Staatsrat dem Grossen Rat einen dringlichen Dekretsentwurf vorgelegt. Damit will er die notwendigen gesetzlichen Grundlagen für eine effiziente und schnelle Bearbeitung der Dossiers schaffen. Dieses Dekret trat am Tag seiner Publikation im Amtsblatt, d. h. am 17. Februar 2023, in Kraft. Von Gesetzes wegen unterliegt es dem Resolutivreferendum. Dies bedeutet, dass es seine Gültigkeit verliert, wenn das Dekret in der Volksabstimmung abgelehnt wird. Eine solche Volksabstimmung muss innerhalb eines Jahres nach dem Beschluss des Grossen Rates stattfinden, d. h. bis spätestens am 10. Februar 2024. Das Dekret regelt nur das Bewilligungsverfahren auf kantonaler Ebene. Es hat keine Auswirkungen auf die Voraussetzungen für die Erteilung von Baubewilligungen für Photovoltaik-Grossanlagen nach Art. 71a EnG. Das Dekret klärt und präzisiert verschiedene Verfahrensfragen, die der Bundesgesetzgeber offengelassen hatte. So bestimmt das Dekret, dass der Staatsrat und nicht die kantonale Baukommission die zuständige Behörde für die Bewilligung von Photovoltaik-Grossanlagen ist. Damit soll das Bewilligungsverfahren im Kanton beschleunigt werden. Das Dekret sieht weiter eine Verfahrenskonzentration vor. Sämtliche Bewilligungen, die für den Bau erforderlich sind, sollen in einem konzentrierten Verfahren koordiniert werden. Der Staatsrat entscheidet in einem einzigen Entscheid, wodurch das Bewilligungsverfahren wiederum beschleunigt werden kann. Es regelt auch den Inhalt der einzureichenden Unterlagen unter Berücksichtigung der Besonderheiten dieser Projekte. Insbesondere müssen die Zustimmungen der Standortgemeinde des Projekts und der Grundeigentümer vorliegen. Das Dekret regelt auch die öffentliche Auflage der Projekte, die Behandlung von Einsprachen (Verfahren, Rechtsverwahrung, Einigung) und das Beschwerdeverfahren. Ähnlich wie im kantonalen Baugesetz sieht das Dekret vor, dass die Beschwerde grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung hat. Diese kann jedoch auf Antrag durch das Kantonsgericht oder seinen Präsidenten wiederhergestellt werden. 7 Darüber hinaus führt das Dekret die Verpflichtung ein, vor der öffentlichen Auflage eines Baugesuchsdossiers eine Vorkonsultation der Dienststellen durchzuführen. Ziel dieser Vorkonsultation ist es, dass vollständige, alle gesetzlichen Kriterien erfüllende Dossiers erstellt werden, bevor sie öffentlich aufgelegt werden. Dies macht die Dossiers robuster gegenüber Einsprachen und ermöglicht eine schnellere Erteilung einer Bewilligung. Das Dekret sieht ausserdem vor, dass die Bauarbeiten und die Umweltmassnahmen innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten der Bewilligung begonnen werden müssen. Ausserdem legt es fest, dass der Betreiber für Schäden haftet, welche sich durch Bau, Bestand oder Betrieb seiner Anlage verursacht werden. Schliesslich legt das Dekret die Regeln für die Wiederinstandstellung des ursprünglichen Zustands und die finanziellen Sicherheiten der Betreiber fest. Im Detail Ja Nein Leer Ungültig Vorlage 83 47 0 0
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Volksabstimmung

Anzahl Stimmberechtigte: 308 Kontakt: Schlatter Martina E-Mail: info@gemeinde-riederalp.ch Stimmbeteiligung: 42.53 %   Volksabstimmung vom 18. Juni 2023 Umsetzung des OECD/G20- Projekts zur Besteuerung grosser Unternehmensgruppen Beschreibung: Die Schweiz hat sich mit rund 140 weiteren Staaten dazu bekannt, dass grosse international tätige Unternehmensgruppen mindestens 15 % Steuern bezahlen sollen. Bezahlt eine Unternehmensgruppe in einem Land weniger Steuern, so kann sie künftig von anderen Ländern besteuert werden, bis die 15 % erreicht sind. In der Schweiz bezahlt derzeit ein Teil der Unternehmensgruppen tiefere Steuern. Im Detail Ja Nein Leer Ungültig Vorlage 92 33 0 6   Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (indirekter Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative) Beschreibung: Die Schweiz importiert rund drei Viertel ihrer Energie. Erdöl und Erdgas, die in der Schweiz verbraucht werden, stammen vollständig aus dem Ausland. Diese fossilen Energieträger sind nicht unendlich verfügbar und belasten das Klima stark. Um die Abhängigkeit vom Ausland und die Umweltbelastung zu verringern, wollen Bundesrat und Parlament den Verbrauch von Öl und Gas senken. Gleichzeitig soll mehr Energie in der Schweiz produziert werden. Im Detail Ja Nein Leer Ungültig Vorlage 1 68 57 0 6   Änderung vom 16. Dezember 2022 des Covid-19-Gesetzes Beschreibung: Das Coronavirus bleibt unberechenbar. Wie es sich weiter entwickeln wird, lässt sich nicht mit Sicherheit voraussagen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass wieder gefährliche Virusvarianten entstehen. Das Parlament hat deshalb die rechtliche Grundlage für bestimmte Massnahmen im Covid-19-Gesetz bis Mitte 2024 verlängert. So können die Behörden im Notfall rasch handeln, um besonders gefährdete Personen und das Gesundheitssystem zu schützen. Gegen die Verlängerung wurde das Referendum ergriffen. Im Detail Ja Nein Leer Ungültig Vorlage 60 61 3 7  
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Kantonale Abstimmung

Anzahl Stimmberechtigte: 308 Kontakt: Volken Katja E-Mail: info@gemeinde-riederalp.ch Stimmbeteiligung: 37.01 %   Kantonale Abstimmung vom 27. November 2022 Änderung des Ausführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Familienzulagen (AGFamZG) Beschreibung: Mit den neuen Bestimmungen des kantonalen Ausführungsgesetzes über die Familienzulagen werden die Familienzulagen für Walliser Familien erhöht. Die Kinderzulage wird pro Kind und Monat von 275 Franken auf 305 Franken und die Ausbildungszulage für Jugendliche von 425 Franken auf 445 Franken erhöht. Die den Walliser Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern vorgeschlagenen Gesetzesänderungen gehen auf die Volksinitiative «Mehr Familienzulagen für Ihre Kinder» vom September 2019 zurück. Der Staatsrat befürwortet die Initiative grundsätzlich und hat sie im August 2020 dem Grossen Rat überwiesen. Dieser hat einen Gegenentwurf mit tieferen Beträgen als die von der Initiative vorgeschlagenen Erhöhungen ausgearbeitet und im Dezember 2021 angenommen. Das Gesetz wird zur Abstimmung unterbreitet, da gegen die neuen Bestimmungen erfolgreich das Referendum ergriffen wurde. Das Referendumskomitee sieht die dadurch entstehenden Kosten für die Unternehmen als zu hoch an. Im Detail Ja Nein Leer Ungültig Vorlage 68 43 0 3   Gesetz über die Palliative Care und die Rahmenbedingungen für Beihilfe zum Suizid in Institutionen und Einrichtungen (GPCBSIE) Beschreibung: Die Palliative Care ist bereits im Walliser Gesundheitsgesetz von 2020 aufgeführt. Das Gesetz legt unter anderem fest, dass Palliative Care ein Patientenrecht darstellt; der Kanton muss sie im Rahmen der Gesundheitsplanung entwickeln und unterstützen (Art. 23). Die Verabschiedung eines Gesetzes, das speziell der Palliative Care (und der Beihilfe zum Suizid in Institutionen) gewidmet ist, unterstreicht die Bedeutung, die diese Art der Pflege im Walliser Gesundheitswesen heute einnimmt und in Zukunft einnehmen wird. Das Gesetz enthält auch nötige Präzisierungen der jeweiligen Rollen des Staates, der Gesundheits- und Sozialeinrichtungen und der Gesundheitsfachleute bei der Umsetzung des kantonalen Konzepts in diesem Bereich. Die Sterbebegleitung in Form von Suizidbeihilfe kann als letztes Mittel erfolgen, wenn eine Patientin oder ein Patient den Willen dazu äussert und die Voraussetzungen dafür erfüllt. Es handelt sich dabei um ein Grundrecht, das der Staat oder seine Institutionen nicht unterstützen oder finanzieren müssen, dessen Ausübung aber nicht verhindert werden darf. Einige Gesundheitseinrichtungen, in denen ältere Menschen untergebracht sind, lehnen dies jedoch ab und lassen es innerhalb ihrer Einrichtung nicht zu, obwohl dieses Recht von der Europäischen Menschenrechtskonvention anerkannt wird. Mit dem vom Grossen Rat verabschiedeten Gesetz wird die Einhaltung dieses Rechts im gesamten Kanton und in allen Gesundheits- und Sozialeinrichtungen mit öffentlichem Auftrag gewährleistet. Den Bewohnerinnen und Bewohnern dieser Einrichtungen kann somit die Möglichkeit, Suizidbeihilfe zu erhalten, nicht genommen werden; beziehungsweise können sie nicht dazu gezwungen werden, die Einrichtung zu verlassen, wenn es sich dabei um ihren gewohnten Lebensort handelt. Im Detail Ja Nein Leer Ungültig Vorlage 76 34 1 3  
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Volksabstimmung

Anzahl Stimmberechtigte: 310 Kontakt: Volken Katja E-Mail: info@gemeinde-riederalp.ch Stimmbeteiligung: 55.16 %   Volksabstimmung vom 25. September 2022 Massentierhaltungsinitiative Beschreibung: Die Schweiz hat eines der weltweit strengsten Gesetze zum Schutz der Tiere. Würde und Wohlergehen von Tieren sind geschützt, unabhängig davon, wie viele Tiere an einem Ort gehalten werden. Der Bund fördert zudem landwirtschaftliche Produktionsformen, die besonders naturnah, umwelt- und tierfreundlich sind. Das schreibt die Verfassung vor. Immer mehr Nutztiere leben in speziell tierfreundlichen Ställen und haben regelmässig Zugang ins Freie. Die Initiative will den Schutz der Würde von Nutztieren wie Rindern, Hühnern oder Schweinen in die Verfassung aufnehmen. Sie will zudem die Massentierhaltung verbieten, weil dabei das Tierwohl systematisch verletzt werde. Der Bund müsste strengere Mindestanforderungen festlegen für eine tierfreundliche Unterbringung und Pflege, den Zugang ins Freie, die Schlachtung und die maximale Gruppengrösse pro Stall. Diese Anforderungen müssten mindestens den Bio-Suisse-Richtlinien von 2018 entsprechen und alle Landwirtschaftsbetriebe müssten sie bei der Tierhaltung einhalten. Die Anforderungen würden auch für den Import von Tieren und Tierprodukten wie auch von Lebensmitteln mit Zutaten tierischer Herkunft gelten. Im Detail Ja Nein Leer Ungültig Vorlage 44 124 2 1   Stabilisierung der AHV (AHV 21) Beschreibung: Die finanzielle Stabilität der AHV ist in Gefahr, weil geburtenstarke Jahrgänge das Pensionsalter erreichen und die Lebenserwartung steigt. Die Einnahmen der AHV reichen in wenigen Jahren nicht mehr aus, um alle Renten zu finanzieren. Die Reform zur Stabilisierung der AHV (AHV 21) soll die Renten der AHV für die nächsten rund zehn Jahre sichern. Sie sieht sowohl Einsparungen als auch Mehreinnahmen vor. Zwei Vorlagen – eine Reform Die AHV-Reform besteht aus zwei Vorlagen: die Erhöhung der Einnahmen (Vorlage 1) die Anpassung der Leistungen der AHV (Vorlage 2) Die beiden Vorlagen sind miteinander verknüpft; wenn eine der beiden abgelehnt wird, scheitert die ganze Reform. Erhöhung der Einnahmen Zusätzliche Einnahmen bringt die Erhöhung der Mehrwertsteuer zu Gunsten der AHV: Der reduzierte Steuersatz wird von 2,5 auf 2,6 Prozent erhöht, der Normalsatz von 7,7 auf 8,1 Prozent. Anpassung der Leistungen der AHV Neu gilt ein einheitliches Rentenalter von 65 Jahren für Frauen und Männer. Das Rentenalter der Frauen wird schrittweise von 64 auf 65 erhöht. Diese Erhöhung wird mit Ausgleichsmassnahmen abgefedert: Tritt die Reform wie geplant im Jahr 2024 in Kraft, werden sich Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969 zu besseren Bedingungen vorzeitig pensionieren lassen können oder einen Zuschlag auf ihren AHV-Renten erhalten, wenn sie bis 65 arbeiten. Die Reform bringt zudem mehr Flexibilität: Es wird möglich sein, den Übergang in den Ruhestand zwischen 63 und 70 frei zu wählen und die Erwerbstätigkeit dank Teilrenten schrittweise zu reduzieren. Im Detail Ja Nein Leer Ungültig Vorlage 1 97 70 3 1 Vorlage 2 91 77 2 1   Änderung des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer Beschreibung: Der Bund erhebt auf Einkommen aus Zinsen eine Verrechnungssteuer von 35 Prozent. In der Schweiz wohnende Privatpersonen können diese zurückfordern, wenn sie die Zinsen in der Steuererklärung angeben. Auf Zinsen aus Obligationen fällt die Verrechnungssteuer nur an, wenn die Obligationen in der Schweiz ausgegeben wurden. Dies ist ein Nachteil für die Schweizer Wirtschaft. Um Geld aufzunehmen, geben viele Unternehmen ihre Obligationen deshalb in Ländern aus, in denen keine Verrechnungssteuer erhoben wird. Schweizer Unternehmen sollen Obligationen vermehrt in der Schweiz ausgeben. Darum werden mit der Vorlage inländische Obligationen von der Verrechnungssteuer befreit. Schweizer Obligationen würden so für Anlegerinnen und Anleger attraktiver. Weiter fällt mit der Vorlage auch die Umsatzabgabe für inländische Obligationen und weitere Wertpapiere weg. Diese muss heute beim Kauf und Verkauf von Wertpapieren bezahlt werden. Beide Massnahmen kämen der Schweizer Wirtschaft zugute. Im günstigsten Fall könnte sich die Reform bereits im Jahr des Inkrafttretens selbst finanzieren. Gegen die Reform wurde das Referendum ergriffen. Das Komitee geht davon aus, dass die Vorlage mehr Steuerhinterziehung zur Folge haben wird.  Im Detail Ja Nein Leer Ungültig Vorlage 90 80 0 1  
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Anzahl Stimmberechtigte: 317 Kontakt: Wenger Martina E-Mail: info@gemeinde-riederalp.ch Stimmbeteiligung: 66.25 %   Kantonale Abstimmung vom 03. März 2024 Verfassung des Kantons Wallis vom 25. April 2023 Beschreibung: Anlässlich der kantonalen Abstimmung vom 4. März 2018 haben die Walliser Bürgerinnen und Bürger die Volksinitiative für eine Totalrevision der Verfassung angenommen und entschieden, diese Aufgabe einem Verfassungsrat zu übertragen. Konkret sieht der Entwurf der neuen Verfassung unter anderem vor, dass Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit das aktive und passive Wahlrecht in Gemeindeangelegenheiten haben. Die Variante schlägt eine Änderung gegenüber dem Entwurf vor: Sie sieht vor, dass Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit kein aktives und passives Wahlrecht in Gemeindeangelegenheiten haben. Der Unterschied zwischen dem Entwurf und der Variante betrifft somit nur einen Punkt: das aktive und passive Wahlrecht für ausländische Personen in Gemeindeangelegenheiten. Im Detail Ja Nein Leer Ungültig Entwurf 42 156 10 0 Variante 54 145 9 0 Stichfrage Entwurf Variante Leer Ungültig   51 132 25 0   Gesetz über die Ladenöffnung (GLÖ) Beschreibung Die Revision des Gesetzes betreffend die Ladenöffnung verfolgt das Ziel, die Ladenöffnungszeiten angemessen zu flexibilisieren und den Detailhändlern mehr Handlungsspielraum einzuräumen. Das heutige Gesetz trat vor mehr als 20 Jahren in Kraft, und zwar am 1. November 2002. Seither erfuhr es nur eine einzige Änderung, nämlich die Einführung der Möglichkeit für die Gemeinden, jährlich zwei Sonn- oder Feiertage zu bestimmen, an denen die Läden bis 18.30 Uhr geöffnet sein dürfen. In diesen 20 Jahren haben sich die Gesellschaft und das Konsumverhalten jedoch merklich verändert. Dieses Gesetz will die Rahmenbedingungen für die Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit in einem gesunden Wettbewerb festlegen. Die Bestimmungen zum Schutz der Arbeitnehmenden werden von dieser Revision nicht tangiert. Im Detail Ja Nein Leer Ungültig   66 136 6 2  
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Anzahl Stimmberechtigte: 317 Kontakt: Wenger Martina E-Mail: info@gemeinde-riederalp.ch Stimmbeteiligung: 66.25 %   Volksabstimmung vom 03. März 2024 Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)» Beschreibung: Die Initiative will die Altersrenten der AHV um eine Monatsrente erhöhen. Zu den 12 Monatsrenten käme jedes Jahr eine 13. Rente dazu. Die Initiative bestimmt auch, dass die Ergänzungsleistungen wegen der 13. Rente nicht gekürzt werden dürfen. Die maximale jährliche Altersrente würde für Einzelpersonen um 2450 Franken auf 31 850 Franken und für Ehepaare um 3675 Franken auf 47 775 Franken steigen. Durch diese Erhöhung würden die Kosten für die 13. AHV-Rente bei der Einführung voraussichtlich etwa 4,1 Milliarden Franken betragen; davon müsste der Bund rund 800 Millionen Franken bezahlen. Danach würden die Kosten schnell weiter zunehmen. Die Initiative lässt die Frage der Finanzierung offen. Dank verschiedenen Reformen sind die Leistungen der AHV heute gut finanziert; nach 2030 ist jedoch mit Defiziten zu rechnen – auch ohne 13. AHV-Rente. Würde die 13. Rente eingeführt, bräuchte die AHV noch zusätzliche Einnahmen oder sie müsste Leistungen kürzen. Im Detail Ja Nein Leer Ungültig Vorlage 1 111 97 0 2   Volksinitiative «Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge (Renteninitiative)» Beschreibung: Die Renteninitiative will die Finanzierung der AHV mit der Erhöhung des Rentenalters nachhaltig sichern. Sie fordert, zuerst das Rentenalter für Frauen und Männer bis 2033 schrittweise auf 66 Jahre zu erhöhen. Danach soll das Rentenalter an die durchschnittliche Lebenserwartung gekoppelt werden: Das Rentenalter würde automatisch erhöht, wenn die Lebenserwartung steigt – allerdings nicht eins zu eins, sondern nur um 80 Prozent der gestiegenen Lebenserwartung und in Schritten von höchstens zwei Monaten pro Jahr. Wird die Initiative angenommen, würde die AHV entlastet: Die Erhöhung des Rentenalters auf 66 Jahre würde die Ausgaben der AHV voraussichtlich um rund 2 Milliarden Franken reduzieren. Mit den automatischen Anpassungen des Rentenalters an die steigende Lebenserwartung würde die AHV zusätzlich entlastet. Im Detail Ja Nein Leer Ungültig Vorlage 2 50 156 2 2
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Ständeratswahlen 2023 (2. Wahlgang) 12.11.2023

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Ständeratswahlen 2023 (1. Wahlgang)

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Nationalratswahlen 2023

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Kantonale Abstimmung

Anzahl Stimmberechtigte: 308 Kontakt: Schlatter Martina E-Mail: info@gemeinde-riederalp.ch Stimmbeteiligung: 42.21 %   Kantonale Abstimmung vom 10. September 2023 Dekret über das Bewilligungsverfahren für Photovoltaik-Grossanlagen Beschreibung: Aufgrund des vom Bundesparlament gewünschten äusserst engen Zeitplans und des ab dem zweiten Quartal 2023 erwarteten Eingangs von Bewilligungsgesuchen, hat der Staatsrat dem Grossen Rat einen dringlichen Dekretsentwurf vorgelegt. Damit will er die notwendigen gesetzlichen Grundlagen für eine effiziente und schnelle Bearbeitung der Dossiers schaffen. Dieses Dekret trat am Tag seiner Publikation im Amtsblatt, d. h. am 17. Februar 2023, in Kraft. Von Gesetzes wegen unterliegt es dem Resolutivreferendum. Dies bedeutet, dass es seine Gültigkeit verliert, wenn das Dekret in der Volksabstimmung abgelehnt wird. Eine solche Volksabstimmung muss innerhalb eines Jahres nach dem Beschluss des Grossen Rates stattfinden, d. h. bis spätestens am 10. Februar 2024. Das Dekret regelt nur das Bewilligungsverfahren auf kantonaler Ebene. Es hat keine Auswirkungen auf die Voraussetzungen für die Erteilung von Baubewilligungen für Photovoltaik-Grossanlagen nach Art. 71a EnG. Das Dekret klärt und präzisiert verschiedene Verfahrensfragen, die der Bundesgesetzgeber offengelassen hatte. So bestimmt das Dekret, dass der Staatsrat und nicht die kantonale Baukommission die zuständige Behörde für die Bewilligung von Photovoltaik-Grossanlagen ist. Damit soll das Bewilligungsverfahren im Kanton beschleunigt werden. Das Dekret sieht weiter eine Verfahrenskonzentration vor. Sämtliche Bewilligungen, die für den Bau erforderlich sind, sollen in einem konzentrierten Verfahren koordiniert werden. Der Staatsrat entscheidet in einem einzigen Entscheid, wodurch das Bewilligungsverfahren wiederum beschleunigt werden kann. Es regelt auch den Inhalt der einzureichenden Unterlagen unter Berücksichtigung der Besonderheiten dieser Projekte. Insbesondere müssen die Zustimmungen der Standortgemeinde des Projekts und der Grundeigentümer vorliegen. Das Dekret regelt auch die öffentliche Auflage der Projekte, die Behandlung von Einsprachen (Verfahren, Rechtsverwahrung, Einigung) und das Beschwerdeverfahren. Ähnlich wie im kantonalen Baugesetz sieht das Dekret vor, dass die Beschwerde grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung hat. Diese kann jedoch auf Antrag durch das Kantonsgericht oder seinen Präsidenten wiederhergestellt werden. 7 Darüber hinaus führt das Dekret die Verpflichtung ein, vor der öffentlichen Auflage eines Baugesuchsdossiers eine Vorkonsultation der Dienststellen durchzuführen. Ziel dieser Vorkonsultation ist es, dass vollständige, alle gesetzlichen Kriterien erfüllende Dossiers erstellt werden, bevor sie öffentlich aufgelegt werden. Dies macht die Dossiers robuster gegenüber Einsprachen und ermöglicht eine schnellere Erteilung einer Bewilligung. Das Dekret sieht ausserdem vor, dass die Bauarbeiten und die Umweltmassnahmen innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten der Bewilligung begonnen werden müssen. Ausserdem legt es fest, dass der Betreiber für Schäden haftet, welche sich durch Bau, Bestand oder Betrieb seiner Anlage verursacht werden. Schliesslich legt das Dekret die Regeln für die Wiederinstandstellung des ursprünglichen Zustands und die finanziellen Sicherheiten der Betreiber fest. Im Detail Ja Nein Leer Ungültig Vorlage 83 47 0 0
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Volksabstimmung

Anzahl Stimmberechtigte:

312
Kontakt: Volken Katja
E-Mail: info@gemeinde-riederalp.ch
Stimmbeteiligung: 77.24 %

 

Volksinitiative «Für eine massvolle Zuwanderung»
Beschreibung: Die Schweiz und die Europäische Union (EU) haben ein Paket von sieben bilateralen Abkommen ausgehandelt, das im Jahr 2000 vom Volk mit 67,2 Prozent der Stimmen angenommen wurde. Diese Abkommen ermöglichen der Schweizer Wirtschaft den Zugang zum europäischen Markt. Eines dieser Abkommen ist das Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA). Es erlaubt es, Schweizer Bürgerinnen und Bürgern unter bestimmten Bedingungen, in der EU zu leben, zu arbeiten und zu studieren. Für EU-Bürgerinnen und -Bürger gilt das Gleiche in Bezug auf die Schweiz. Wird das FZA gekündigt , so treten automatisch auch die anderen sechs Abkommen ausser Kraft (Guillotine-Klausel). Ein Komitee, das gegen die Personenfreizügigkeit ist, hat die Begrenzungsinitiative eingereicht. Laut dem Komitee herrscht in der Schweiz eine Massenzuwanderung. Diese führe zu steigender Arbeitslosigkeit und gefährde Wohlstand, Freiheit und Sicherheit der Schweizer Bürgerinnen und Bürger. Nach Auffassung des Bundesrates hingegen ist der bilaterale Weg, den die Schweiz gewählt hat, der richtige. Er hat es erlaubt, auf die Bedürfnisse unseres Landes und seiner Bürgerinnen und Bürger zugeschnittene Lösungen zu finden. Die bilateralen Abkommen garantieren ausgewogene Beziehungen zu unserem wichtigsten Handelspartner. Ohne diese Abkommen wären Wohlstand und Arbeitsplätze in der Schweiz in Gefahr. Wird die Begrenzungsinitiative und damit die Beendigung der Personenfreizügigkeit angenommen, so muss der Bundesrat mit der EU innerhalb von 12 Monaten das Ende der Freizügigkeit aushandeln. Gelingt dies nicht, so muss er das FZA innert weiteren 30 Tagen einseitig kündigen. In diesem Fall käme die Guillotine-Klausel zur Anwendung und alle sieben bilateralen Abkommen würden ausser Kraft treten.
Im Detail Ja Nein Leer Ungültig
Vorlage 83 155 2 1

 

Änderung des Jagdgesetzes
Beschreibung:

Das eidgenössische Jagdgesetz legt fest, welche Wildtiere geschützt sind, welche Wildtierarten gejagt werden dürfen und wann die Jagd erlaubt ist und wann nicht. Dieses Gesetz stammt von 1986. Damals gab es in der Schweiz keine Wölfe mehr. Inzwischen sind sie zurückgekehrt. 2019 lebten rund 80 Wölfe in 8 Rudeln in unserem Land. Ihre Präsenz beschäftigt die örtliche Bevölkerung: Sie tauchen immer wieder in Dorfnähe auf und greifen Schafe und Ziegen an. In den letzten zehn Jahren haben sie pro Jahr zwischen 300 und 500 Schafe und Ziegen gerissen. Deshalb hat das Parlament neue Regeln aufgestellt und das Jagdgesetz geändert: Der Wolf bleibt eine geschützte Tierart, und die Rudel werden geschont. Die Kantone können neu das Wachstum und die Verbreitung der Wolfsbestände kontrollieren: Unter bestimmten Voraussetzungen können sie einzelne Wölfe zum Abschuss freigeben, bevor diese einen Schaden angerichtet haben. Der Bund muss vor einem allfälligen Abschuss aber immer konsultiert werden. Das Jagdgesetz regelt neu auch, unter welchen Voraussetzungen die Bäuerinnen und Bauern für den Verlust von Tieren, die vom Wolf gerissen wurden, entschädigt werden. Verschiedene Wildtierarten werden besser geschützt, und die Lebensräume der Wildtiere werden verbessert. Naturschutzverbände haben gegen die Änderung des Jagdgesetzes das Referendum ergriffen. Sie sind der Auffassung, dass mit den neuen Regeln vorsorglich und grundlos geschützte Tiere abgeschossen werden dürften, noch bevor sie einen Schaden angerichtet haben. Die neuen Regeln gefährden in ihren Augen den Artenschutz in unserem Land: Der Bundesrat könnte weitere geschützte Tierarten in die Liste der regulierbaren Arten aufnehmen. Bundesrat und Parlament bestreiten dies nicht. Sie weisen aber darauf hin, dass dies nur möglich sei, wenn sachliche Gründe vorliegen. Zudem hätte das Parlament bereits ausgeschlossen, dass Luchse, Biber, Graureiher und Gänsesäger auf die Liste der regulierbaren Tierarten gesetzt werden. Bei einer Ablehnung der Änderung des Jagdgesetzes gilt es weiterhin in der Fassung von 1986.

Im Detail Ja Nein Leer Ungültig
Vorlage 194 42 4 1

 

Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer
Beschreibung:

Eltern können bei den Steuern Kinderabzüge beanspruchen. Bei der direkten Bundessteuer können sie für jedes Kind 6500 Franken vom Einkommen abziehen. Wenn beide Elternteile arbeiten und sie ihre Kinder fremdbetreuen lassen (beispielsweise in einer Kindertagesstätte), können sie für die Drittbetreuung bis zu 10 100 Franken zusätzlich abziehen. Bundesrat und Parlament wollen den maximalen Abzug für die Drittbetreuung von 10 100 Franken auf 25 000 Franken erhöhen. So wollen sie dazu beitragen, dass sich Familie und Beruf besser vereinbaren lassen, den Steuerabzug den effektiven Fremdbetreuungskosten anpassen und dafür sorgen, dass die Fachkräfte im Arbeitsmarkt bleiben und nicht aus steuerlichen Gründe das Arbeitspensum reduzieren oder gar ganz aufhören zu arbeiten. Das stärkt die schweizerische Wirtschaft.
Das Parlament hat zudem die Erhöhung des Kinderabzugs von 6500 auf 10 000 Franken pro Kind beschlossen. Damit trägt es den allgemeinen Kosten der Familien (Essen, Unterkunft, Kleidung …) Rechnung, unabhängig davon, wie die Kinder betreut werden. Gegen diese Gesetzesänderung wurde das Referendum ergriffen. Die Referendumskomitees kritisieren diese Vorlage. Sie führe zu weniger Steuereinnahmen. Darum würden in anderen Sektoren oder für andere Dienstleistungen, von denen auch die untere Mittelschicht profitieren könnte, Mittel fehlen. Zudem könnten nur Familien mit hohem Einkommen, einschliesslich derjenigen, die ihre Kinder nicht fremdbetreuen lassen, von den Steuerabzügen profitieren, nicht aber die untere Mittelschicht. Hinweis: Die direkte Bundessteuer wird auf dem Einkommen berechnet. Heute bezahlen etwa 60 Prozent der Familien direkte Bundessteuern und können die Abzüge geltend machen. Die restlichen 40 Prozent bezahlen weiterhin keine direkten Bundessteuern. Mit der Erhöhung der Fremdbetreuungsabzüge sinken die Steuereinnahmen schätzungsweise um 10 Millionen Franken pro Jahr, und mit der Erhöhung der allgemeinen Kinderabzüge gehen sie um etwa 370 Millionen zurück. Wenn man berücksichtigt, dass dank der höheren Abzüge mehr Mütter und Väter weiterarbeiten, werden die Einnahmeneinbussen, die auf die höheren Drittbetreuungsabzüge zurückzuführen sind, mit der Zeit ausgeglichen. Die Folgen der Coronapandemie könnten sich auf diese Schätzungen auswirken.

Im Detail Ja Nein Leer Ungültig
Vorlage 71 168 1 1

 

Änderung des Erwerbsersatzgesetzes
Beschreibung:

Bei der Geburt eines Kindes hat die Mutter heute Anrecht auf 14 Wochen bezahlten Mutterschaftsurlaub. Für die Väter gibt es in der Regel höchstens einen oder zwei Tage. Die Vorlage ist ein indirekter Gegenvorschlag von Bundesrat und Parlament zur Volksinitiative “Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub – zum Nutzen der ganzen Familie”. Diese Initiative verlangte einen vierwöchigen Vaterschaftsurlaub für alle erwerbstätigen Väter. Mit dem Gegenvorschlag legen Bundesrat und Parlament eine Regelung für einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub vor, dank der der Vater sich an der Betreuung seines Kindes beteiligen und die Mutter entlasten kann. Der Gegenvorschlag sieht die Einführung eines zweiwöchigen Vaterschaftsurlaubs vor. Er kann innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt des Kindes bezogen werden. Der Vaterschaftsurlaub wird gleich entschädigt wie der Mutterschaftsurlaub: Die Entschädigung beträgt 80 Prozent des Erwerbseinkommens, höchstens aber 196 Franken pro Tag. Finanziert wird sie über die Erwerbsersatzordnung. Voraussetzung ist, dass der Vater in den neun Monaten vor der Geburt des Kindes während mindestens fünf Monaten erwerbstätig war. Auch die Selbstständigerwerbenden kommen in den Genuss der Entschädigung. Angesichts dieses Gegenvorschlags wurde die Volksinitiative “Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub – zum Nutzen der ganzen Familie”zurückgezogen unter der Bedingung, dass der Gegenvorschlag, über den am 27. September abgestimmt wird, in Kraft tritt. Ein Komitee hat gegen diese Vorlage das Referendum ergriffen. Diese neue Sozialversicherung ist seiner Auffassung nach zu teuer, erhöht die Sozialabgaben und führt daher zu weniger Lohn für alle. Bundesrat und Parlament sind der Ansicht, dass der Vaterschaftsurlaub auch für kleinere und mittlere Unternehmen finanziell tragbar ist.

Im Detail Ja Nein Leer Ungültig
Vorlage 89 148 3 1

 

Bundesbeschluss über die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge
Beschreibung:

Die Schweiz nutzt ihre Kampfflugzeuge, um ihren Luftraum zu überwachen und zu schützen und ihre luftpolizeiliche Rolle zu erfüllen. Bundesrat und Parlament sind der Auffassung, dass es auch in Zukunft Kampfflugzeuge braucht, um die Sicherheit unseres Landes zu wahren und unsere Neutralität und unsere Unabhängigkeit in Krisenzeiten zu stärken. Sie ergänzen die Bodentruppen. Die bestehenden Kampfflugzeuge sind in die Jahre gekommen und müssen in rund 10 Jahren ausser Betrieb genommen werden. Regierung und Parlament wollen darum bis 2030 neue Kampfflugzeuge beschaffen. Dafür sind höchstens 6 Milliarden Franken vorgesehen. Weil gegen diese Vorlage das Referendum ergriffen wurde, muss das Schweizer Volk über diese 6 Milliarden für die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge entscheiden. Der Flugzeugtyp und die Anzahl werden hingegen von der Regierung festgelegt. In den Augen des Referendumskomitees sind die 6 Milliarden für die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge ein unnötiger Luxus. Seiner Ansicht nach muss man sich heute für andere Bedrohungen wie Katastrophen und Cyberangriffe rüsten und den Klimawandel bekämpfen. Schwere Kampfflugzeuge seien für den Schutz vor diesen Bedrohungen ungeeignet. Da nicht bekannt ist, welches Flugzeugmodell beschafft werden soll, gebe der Bundesbeschluss Regierung und Parlament eine Blankovollmacht über 6 Milliarden. Bundesrat und Parlament wollen die Industrie unseres Landes stärken und ihr den Zugang zu Spitzentechnologie sichern. Darum muss der Flugzeughersteller, der den Zuschlag erhält, Aufträge für 60 Prozent des Kaufpreises an Unternehmen in der Schweiz vergeben und sie auf alle Sprachregionen verteilen.

Im Detail Ja Nein Leer Ungültig
Vorlage 148 90 2 1

 

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